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Zahnausfall nach Chemo: Krankenkasse zahlt nicht
Aus Kassensturz vom 10.04.2018.
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Streit mit Krankenkasse Patient verliert Zähne nach Chemotherapie – Kasse zahlt nicht

Das Wichtigste in Kürze

  • Krankenkassen müssen grundsätzlich keine Zahnarztbehandlungen bezahlen.
  • Ausnahme: Wenn Zahnschäden durch eine medizinische Behandlung entstanden sind oder für eine medizinische Behandlung notwendig sind.
  • Die Kasse muss aber nur bezahlen, wenn zwischen der medizinischen Behandlung und dem Zahnschaden ein nachgewiesener Zusammenhang besteht.
  • Die ÖKK fordert in diesem Fall den Beweis, dass ein Zusammenhang zwischen der Chemotherapie und den Zahnschäden besteht. Laut Experten müsste die Krankenkasse jedoch selber diesen Beweis erbringen.

Zwei Jahre nach seiner Krebsdiagnose geht es Beat Wirth wieder gut. Der 65-jährige Nichtraucher erkrankte an Lungenkrebs, die Ärzte mussten ihm in einer aufwendigen Operation einen Lungenflügel entfernen, es folgte eine belastende Chemotherapie.

Richtig freuen kann sich Beat Wirth aber noch nicht. Denn seine Krankenkasse weigert sich, die Kosten für eine Zahnarztbehandlung zu übernehmen. Durch die Chemotherapie bekam Beat Wirth Probleme mit den Zähnen. Drei fielen ihm aus, einer musste wegen einer Entzündung gezogen werden sonst hätte seine Behandlung damals nicht weitergeführt werden können.

Röntgenbild
Legende: Da es vier Zähne im Ober- und Unterkiefer betrifft, schlägt seine Zahnärztin zwei Teilprothesen vor. SRF

Heute möchte Wirth die fehlenden Zähne ersetzen lassen. Mit den vielen Zahnlücken fühlt er sich unwohl. Seine Zahnärztin Claudia Saxer schlägt zwei Teilprothesen vor. Kostenpunkt: 5700 Franken.

Die ÖKK lehnt zwei Gesuche ab

Die Zahnärztin stellte bei der ÖKK, der Krankenkasse von Beat Wirth, ein Gesuch um Kostenübernahme. Doch die Kasse lehnt ab. Der Grund: Der Zusammenhang zwischen der Chemotherapie und den Zahnproblemen sei nicht erwiesen. Für die Zahnärztin Claudia Saxer ist das nicht nachvollziehbar.

Auch Beat Wirths Onkologe bestätigt den Zusammenhang zwischen der Chemotherapie und den Zahnproblemen. Laut Mathias Schmid, Chefarzt der Abteilung Onkologie im Zürcher Stadtspital Triemli, seien Schäden am Gebiss seltene, aber bekannte Nebenwirkungen von Chemotherapien. Auch er schreibt der Krankenkasse von Beat Wirth, dass der Verlust der Zähne eindeutig durch die Chemotherapie bedingt gewesen sei.

Eingang Triemlispital
Legende: Die Ärzte des Triemlispitals haben Wirth vor der Chemo nicht zum Zahnarzt geschickt. Sie wollten keine Zeit verlieren. SRF

Doch die ÖKK weist beide Gesuche ab. Ohne einen medizinischen Beleg über die Zahngesundheit vor der Therapie fehle der Beweis, dass die Chemotherapie für den Zahnausfall verantwortlich sei. Beat Wirth hält dagegen, dass ihn niemand darauf hingewiesen habe, seine Zähne vor der Chemotherapie untersuchen zu lassen.

Die Kasse hätte eigene Abklärungen vornehmen müssen

Eine solche Untersuchung wird zwar vor einer Chemotherapie empfohlen, aufgrund der Dringlichkeit der Behandlung haben die Ärzte im Stadtspital Triemli jedoch darauf verzichtet. «Wir mussten das Risiko einer potentiellen Infektion gegen das Risiko einer Therapieverzögerung und damit einer geringeren Heilungschance abwägen», sagt Onkologe Mathias Schmid.

Krankenkasse müssen Zahnbehandlung in bestimmten Fällen übernehmen, sagt Thomas Gächter, Professor für Sozialversicherungsrecht an der Universität Zürich. Dies aber nur dann, wenn eine Zahnbehandlung aufgrund einer medizinischen Therapie notwendig wird oder Zahnschäden durch eine Behandlung entstanden sind. Bestreitet eine Krankenkasse einen dieser Zusammenhänge, so müsse sie dies laut Thomas Gächter beweisen können.

Hätte ich meine Haare verloren, müsste mir die Krankenkasse einen Grossteil der Kosten für eine Perücke bezahlen.
Autor: Beat Wirth Krebspatient

Der Sozialversicherungsrechtsexperte kritisiert, dass die Kasse eine Kostenübernahme ablehne, weil der Patient keine Arztberichte vorlegen könne, die den Zustand seines Gebisses vor der Behandlung dokumentieren. Damit mache sie es sich zu einfach. «Dies entspricht nicht der bundesgerichtlichen Rechtsprechung. Die Krankenkasse muss gegebenenfalls selber Abklärungen treffen und den Patienten zu einem Untersuch aufbieten», erklärt Thomas Gächter.

Trotzdem hält die ÖKK im Fall von Beat Wirth an ihrem Entscheid fest. Die Kasse schreibt «Kassensturz», zur Klärung der Rechtslage werde sie Beat Wirth eine Verfügung zustellen gegen die er Einsprache erheben könne.

Beat Wirth will dies tun. Die Behandlungskosten belasten das Budget des ehemaligen Abwarts einer Sportanlage. Dass er diese Rechnung aus der eigenen Tasche bezahlen soll, findet er nicht fair. «Hätte ich meine Haare verloren, müsste mir die Krankenkasse einen Grossteil der Kosten für eine Perücke bezahlen. Ich sehe nicht ein, warum das bei meinen Zähnen nicht der Fall sein soll.»

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