Reform der Notfallversorgung Nur noch vier Saar-Kliniken für Notfälle?

Saarbrücken · In Berlin fällt bald eine Entscheidung, die weitreichende Folgen für die Versorgung im Saarland haben könnte.

 Die Krankenkassen drängen unter anderem darauf, dass alle Kliniken über eine zentrale Notaufnahme verfügen. Im Saarland ist das nicht überall der Fall.

Die Krankenkassen drängen unter anderem darauf, dass alle Kliniken über eine zentrale Notaufnahme verfügen. Im Saarland ist das nicht überall der Fall.

Foto: dpa/Friso Gentsch

Wenn es schnell gehen muss, sind im Saarland die Wege vergleichsweise kurz. Von den 24 Krankenhäusern sind 20 so ausgestattet, dass sie bei medizinischen Notfällen von Rettungswagen angesteuert werden können: Sie verfügen über eine Innere Medizin und/oder eine Chirurgie, eine Intensivstation, ein Röntgengerät, ein CT, ein Notfalllabor und ein Blutdepot. Über ein webbasiertes System melden die Kliniken der Leitstelle auf dem Saarbrücker Winterberg in Echtzeit ihre freien Kapazitäten für jede einzelne Abteilung.

Dieses System der Notfallversorgung steht vor einem Umbruch. Die Weichen dafür werden am Donnerstag in Berlin gestellt. Dort tagt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), der Standards für die medizinische Versorgung in Deutschland festlegt. Das Gremium soll bestimmen, unter welchen Bedingungen ein Krankenhaus in Zukunft noch an der Notfallversorgung teilnehmen kann – indem es etwa Mindestvorgaben zur Art und Anzahl von Fachabteilungen und zur Anzahl und Qualifikation des vorzuhaltenden Fachpersonals festlegt. Schon heute ist klar, dass der neue, noch gar nicht in Kraft getretene saarländische Krankenhausplan 2018-2025 relativ schnell schon wieder überarbeitet werden muss, wenn der G-BA endgültig entschieden hat.

Ein Konzept der gesetzlichen Krankenkassen, das die Notfallversorgung „professionalisieren und konzentrieren“ soll, treibt den hiesigen Krankenhaus-Chefs Sorgenfalten auf die Stirn. Die Kassen verweisen etwa darauf, dass in Berlin 36 Krankenhäuser Herzinfarkt-Patienten aufnehmen, in Wien aber nur sechs (nachts zwei).

Der Chef der Saarländischen Krankenhausgesellschaft, Alfons Vogtel, fürchtet eine „Katastrophe“, sollte dieses Konzept in Kraft treten. Von den 20 Kliniken in der Basisnotfallversorgung blieben seiner Prognose zufolge dann nur noch vier übrig – nämlich Saarbrücken-Winterberg, das Caritas-Klinikum Saarbrücken St. Theresia (Rastpfuhl), die Uniklinik Homburg und eines der beiden Saarlouiser Häuser.

Für „nicht verantwortbar“ hält die Krankenhausgesellschaft das Konzept auch, weil dann sämtliche Kliniken im Nordsaarland (St. Wendel, Lebach, Losheim, Merzig) von der Notfallversorgung ausgenommen seien, sagt Geschäftsführer Thomas Jakobs. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat im G-BA ein eigenes Konzept vorgelegt. Es gewährleiste, dass von jedem Punkt im Saarland aus innerhalb von 30 Minuten eine Notfallversorgung erreichbar sei, sagt Jakobs. Aber auch bei diesem Konzept müssten einige Kliniken im Land auf die Notfallversorgung verzichten.

Das Kassenkonzept formuliert strenge Standards. So soll ein Krankenhaus, das für die Notfallpatienten vergütet werden will, über eine Innere Medizin, eine Chirurgie/Unfallchirurgie, Intensivbetten mit Beatmungsplätzen und eine Anästhesie verfügen. Das hätte laut Jakobs zur Folge, dass die SHG-Klinik in Völklingen mit ihrem bekannten Herzzentrum künftig nicht mehr an der Notfallversorgung (auch nicht bei Herznotfällen) teilnehmen dürfte, weil sie zwar hervorragende Herzchirurgen hat – aber eben keine Unfallchirurgen.

Eine weitere Bedingung der Kassen: Fachärzte wie Chirurgen und Internisten müssen 24 Stunden am Tag anwesend sein. Nach Ansicht der Krankenhäuser muss es aber reichen, einen Arzt für Notfälle im Dienst zu haben und die Spezialisten bei Bedarf in die Klinik zu rufen, so dass sie spätestens 30 Minuten später am Krankenbett oder im OP stehen. Auch eine zentrale Notaufnahme, über die im Saarland nicht alle Kliniken verfügen, soll Pflicht werden. „Viele kleine Häuser werden das nicht packen“, sagt Jakobs.

Gleichwohl gilt auch weiterhin: Kein Krankenhaus darf einen Hilfesuchenden abweisen, das sichern auch die Kassen zu. Aber eine Klinik, die aus der Notfallversorgung herausfällt, wird vom Rettungsdienst eben nicht mehr angefahren.

Die Abstimmung am Donnerstag im G-BA verspricht Spannung: Die Kliniken haben in dem Gremium genauso viele Stimmen wie die Kassen. Bei einem Gleichstand entscheiden die drei unparteiischen Mitglieder, von denen eines dem Kassen- und eines dem Klinik-Lager zugerechnet wird. Im Zweifel wird es auf die Stimme des Vorsitzenden Josef Hecken ankommen. Er ist mit der Situation im Saarland bestens vertraut, immerhin war er von 2004 bis 2008 saarländischer Gesundheitsminister.

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