Krankenkasse KKH entsteht bislang größter Betrugsschaden
Das Logo der KKH.
Quelle: Silas Stein/dpa
Hannover. Verdünnte Krebsmedikamente, gefälschte Rezepte, nicht erbrachte Leistungen: Der Kaufmännischen Krankenkasse KKH ist im vergangenen Jahr der bislang größte Schaden durch Betrug entstanden, nämlich 3,7 Millionen Euro. Das Ermittlerteam der Krankenversicherung deckte bundesweit 270 neue Delikte auf und erstattete in 22 Fällen Strafanzeige. Der Betrug in der ambulanten Pflege habe besonders deutlich zugenommen, sagte die KKH-Chefermittlerin Dina Michels am Mittwoch in Hannover. Hier wurden 110 neue Fälle registriert. Angesichts eines großen Dunkelfeldes sei bundesweit eine stärkere Spezialisierung der Polizei mit Blick auf Korruption im Gesundheitswesen notwendig. Gebraucht würden Abrechnungsspezialisten und IT-Experten.
"In Niedersachsen und Bayern beispielsweise ist dies bereits auf den Weg gebracht", sagte Michels. Seit Inkrafttreten der Straftatbestände zur Korruption im Gesundheitswesen im Juni 2016 gibt sowohl bei der Polizei sowie bei der Justiz Spezialdienststellen, wie das Innenministerium am Mittwoch in Hannover erklärte. Zudem wurde ein "Arbeitskreis Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen" eingerichtet, in dem Krankenkassen, berufsständische Vertretungen von Ärzten sowie Staatsanwälte der Zentralstellen für Korruptionsstrafsachen und das Landeskriminalamt vertreten sind.
Im Jahr 2016 hatte die KKH mit Sitz in Hannover Abrechnungsbetrug in Höhe von 1,8 Millionen Euro ans Licht gebracht, damals gab es 810 Einzelfälle. Der weitaus größte Schaden entstand 2017 bei Krebsmedikamenten. Ein Apotheker aus Nordrhein-Westfalen soll jahrelang gestreckte Krebsmittel abgegeben, bei Krankenkassen aber die volle Dosis abgerechnet haben. Dadurch soll allein den gesetzlichen Krankenkassen ein Schaden von 56 Millionen Euro entstanden sein. Auf die KKH entfielen mehr als 1,5 Millionen Euro. Die Kasse hat bundesweit rund 1,7 Millionen Versicherte.
Auch nach Erkenntnissen der AOK treten Fälle von Abrechnungsbetrug gehäuft vor allem im Bereich der Pflege auf. Dies sei gerade in den vergangenen Monaten deutlich geworden, seit der Medizinische Dienst der Krankenkassen verpflichtet ist, eine Abrechnungsprüfung bei den Pflegediensten durchzuführen, sagte Uwe Köster, Pressesprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN). Die überwältigende Zahl der landesweit etwa 14 900 zugelassenen Vertragsärzte rechne korrekt ab.
Bei der Ermittlungs- und Prüfungsstelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen der KVN gingen laut Köster 2016 und 2017 insgesamt 40 Hinweise ein. 14 Fälle seien noch nicht abgeschlossen. Bei 13 Meldungen sei es zu keinen Verstößen kassenärztlicher Pflichten gekommen. Nur in zwei Fällen sei es bisher zu einer strafgerichtlichen Verurteilung gekommen.
dpa
NP