Arbeitnehmer und Rentner sollen ab 2019 weniger für ihren Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen. Dazu legte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) einen Gesetzentwurf vor. Der bislang allein von den Versicherten zu entrichtende Zusatzbeitrag soll demnach künftig wieder zur Hälfte von den Arbeitgebern übernommen werden. Das entspricht einer Entlastung von insgesamt 6,9 Milliarden Euro für die Versicherten.

Wer monatlich 3.000 Euro brutto verdient, hat nach den Plänen von Spahn dann 15 Euro mehr im Monat zur Verfügung. Auf die Wirtschaft kommen mit der Rückkehr zur paritätischen Beitragsfinanzierung Mehrkosten von rund 4,5 Milliarden Euro jährlich zu. Derzeit liegt der Zusatzbeitrag durchschnittlich bei 1,0 Prozent. Der allgemeine Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent bleibt durch das Vorhaben des Gesundheitsministers unverändert.

Das Gesetz sieht zudem Erleichterungen für rund 600.000 Kleinselbstständige vor. Diese könnten derzeit oft ihren Mindestbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht zahlen, sagte Spahn. Deshalb soll der Beitrag für Kleinselbstständige auf 171 Euro monatlich halbiert werden. Dieses Vorhaben summiert sich auf eine Entlastung von insgesamt 800 Millionen Euro. Sein Gesetzesvorhaben löse damit "eine soziale Frage" für kleine Selbstständige, zeigte sich der Gesundheitsminister überzeugt.

Der Gesetzentwurf geht nun in die regierungsinterne Ressortabstimmung. Spahn hofft auf einen Kabinettsbeschluss Ende Mai und eine Verabschiedung im Bundestag nach der Sommerpause.

Krankenkassen müssen hohe Finanzrücklagen abbauen

Außerdem will Spahn die Krankenkassen künftig dazu zwingen, hohe Finanzrücklagen abzubauen. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Finanzreserven einer Krankenkasse nicht höher sein dürfen als eine Monatsausgabe. Kassen mit höheren Rücklagen dürfen ihren Zusatzbeitrag nicht anheben. "Wir wollen, dass Krankenkassen Rücklagen haben für schlechtere Zeiten, für Unwägbarkeiten, aber sie sollen nicht übermäßig Geld horten", sagte der Minister. Das Geld sollten die Beitragszahler durch entsprechende Beitragssenkungen zurückbekommen, forderte er.

Überschüssige Einnahmen müssen die Kassen den neuen Plänen  zufolge über einen Zeitraum von drei Jahren abbauen. Kommen sie dieser Vorgabe nicht nach, müssen die Beträge an den Gesundheitsfonds abgeführt werden. Der Gesundheitsfonds sammelt alle Beitragsgelder der Kassen und den Bundeszuschuss ein und weist den einzelnen Kassen dann Gelder anhand bestimmter Kriterien zu.

Wenn die Überschüsse teilweise abgebaut werden, könnten die Versicherten dem Gesetzesentwurf zufolge in den kommenden drei Jahren jährlich um rund 600 Millionen Euro entlastet werden. Die Gesamtentlastung liegt den Plänen zufolge bei jährlich etwa 8,3 Milliarden Euro. Der Verband der Ersatzkassen begrüßte Spahns Vorhaben, denn so müssten die Versicherten nicht mehr alleine die Kosten für den medizinischen Fortschritt tragen.

Vom Koalitionspartner kam jedoch umgehend Kritik: Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach sprach sich gegen den gezwungenen Abbau der Finanzreserven der Krankenkassen aus. Das Geld werde dringend für die Finanzierung der Pflege benötigt, sagte Lauterbach den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. "Wenn wir jetzt die Rücklagen der Kassen abschmelzen, haben wir auf Dauer nicht genug Mittel, um gegen den Pflegenotstand anzugehen."