"Dieses Gesetz ist extrem gefährlich" – Seite 1

Wer in einer psychiatrischen Klinik behandelt wird, soll in Bayern künftig der Polizei gemeldet, die Daten fünf Jahre gespeichert werden. Alarmiert und besorgt haben Medizinerinnen und Mediziner, Betroffenenverbände, die Opposition im Landtag und viele Bürgerinnen und Bürger in sozialen Netzwerken auf Bayerns Pläne zur Verschärfung seines Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (Bay-PsychKHG) reagiert (ZEIT ONLINE berichtete). Andreas Heinz, Direktor der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie an der Charité Berlin, erklärt, welches Signal dieser Gesetzentwurf weit über Bayern hinaus an Erkrankte und Angehörige sowie die Öffentlichkeit sendet.

ZEIT ONLINE: Herr Heinz, was würde das Gesetz in der Praxis für Ihre Arbeit bedeuten, würde es in ähnlicher Art in Berlin eingeführt?

Andreas Heinz: Es würde bedeuten, dass sich die Art des Umgangs mit Patientinnen und Patienten aus der psychiatrischen Forensik, also dort wo psychisch kranke Straftäter behandelt und untergebracht werden, auf die Allgemeinpsychiatrie überträgt. Also auf einen Bereich, in dem wir Menschen helfen wollen, die nicht wegen Straftaten verurteilt worden sind. Viele Passagen des Entwurfs wurden quasi aus Gesetzen für den Maßregelvollzug übernommen.

ZEIT ONLINE: Was heißt das genau?

Heinz: Ein straffällig gewordener Mensch kommt dann in eine forensische Klinik, wenn ein Gericht nach Anhörung von medizinischen Gutachten zur der Überzeugung kommt, dass diese Person eine schwere psychische Erkrankung hat, die sie schuldunfähig macht oder die Schuld mindert – eben eine Art Ersatz für eine Gefängnisstrafe. Dort gelten natürlich sehr strenge Regeln. Nur sind solche jetzt auch in dem Gesetzesentwurf vorgesehen, der für alle anderen Nicht-Straftäter gelten soll, die in eine Klinik gehen.

ZEIT ONLINE: Welche Patientinnen und Patienten werden überhaupt gegen ihren Willen in eine allgemein psychiatrische Einrichtung gebracht?

Heinz: Zu uns kommen oft Menschen, die sich zwar fremd- und selbstgefährdend verhalten, aber meist keine Straftaten begehen. Selbstgefährdung besteht etwa, wenn jemand in einer schweren Depression davon überzeugt ist, nicht mehr weiterleben zu wollen. Zum Schutz der betroffenen Person wird er oder sie dann zu uns gebracht. Bei einer Fremdgefährdung geht es ganz oft um relativ harmlose Dinge: Etwa dreht jemand die Musik zu laut auf, um seine halluzinierten Stimmen zu übertönen, dann klopfen Nachbarn oder Polizisten an die Tür und versuchen, sich Zutritt zu verschaffen. Schließlich schlägt die Person in einer Rangelei jemanden und wird dann zu uns gebracht.

ZEIT ONLINE: Das heißt, selbst- oder fremdgefährdend bedeutet nicht unbedingt, dass man vor diesen Menschen Angst haben muss?

Heinz: Es gibt natürlich auch extreme Fälle: Wir hatten beispielsweise mal einen Patienten, der mit einer Scherbe einen Pfleger angriff, weil er davon überzeugt war, dass das seine Krankheit heilen würde. Aber in der Regel sind auch das Taten im Rahmen einer Psychose, aus der man die Patientinnen oder Patienten mit einer üblichen Behandlung herausholen kann. Deshalb liegen die Liegezeiten in Kliniken auch bei durchschnittlich drei Wochen und nicht bei mehreren Jahren, wie es eben bei einer Gefängnisstrafe oder in einer forensischen Klinik üblich ist. Diese Menschen wie Straftäter zu behandeln, ist weder sinnvoll für deren Heilungsprozess noch für die Gesellschaft. Psychisch Kranke werden so erstens noch stärker stigmatisierend behandelt als ohnehin schon. Zweitens wird die bloße Androhung, dass man polizeilich gemeldet wird, dass die persönlichen Daten erfasst werden und, dass man mit strengen Freiheitseinschränkungen, was Besuch und mitgebrachte Dinge angeht, rechnen muss, Menschen davon abhalten, sich psychiatrische Hilfe zu holen. Dadurch ist das Gesetz extrem gefährlich.

ZEIT ONLINE: Wie erleben Sie die Stigmatisierung bisher?

Heinz: Das war immer schon ein riesiges Problem. Psychische Erkrankungen werden häufig nicht ernst genommen. Den Erkrankten selbst wird oft die Schuld für ihr Verhalten, ihre Probleme, ihre Eigenarten zugeschoben. Zur Zeit des Nationalsozialismus sind psychisch Kranke gegen ihren Willen sterilisiert oder sogar ermordet worden. Das ist noch gar nicht so lange her. Die Angst, so eine Erkrankung zu benennen, ist deshalb oft noch tief verwurzelt – bei denen, die krank sind, und auch in den Familien. Deshalb werden Beschwerden oft versteckt. Auch heute noch kommen viele Patienten viel zu spät in Behandlung, gerade bei schweren psychischen Erkrankungen erhalten die Betroffenen oft erst fünf oder zehn Jahre zu spät eine angemessene Therapie.

ZEIT ONLINE: Aber hat sich in den letzten Jahrzehnten nicht viel getan, was das Bewusstsein für psychische Leiden angeht?

Heinz: Aufklärungskampagnen haben schon für einen gewissen Abbau von Vorurteilen, etwa gegenüber Depressionen, gesorgt. Aber in vielen anderen Bereichen – bei schizophrenen Psychosen oder Suchterkrankungen – gibt es noch sehr viel Stigma. Das wirkt sich auch auf die Behandlung aus. Noch weniger Menschen würden sich im Ernstfall Hilfe suchen, wenn immer dieses Wissen da wäre, dass man zum Beispiel nach einem Suizidversuch über fünf Jahre in einer öffentlichen Datei erfasst würde.

"Selbst unter Medizinern gibt es eine Schweigepflicht, die zu Recht nur in Ausnahmefällen aufgehoben werden kann"

ZEIT ONLINE: Ist Ihrer Erfahrung nach denn berechtigt, auch nach der Behandlung von staatlicher Seite noch ein Auge auf Patientinnen oder Patienten zu behalten?

Heinz: Ich kann es nur noch einmal betonen: Die allermeisten psychisch Kranken sind keine Straftäter. Selbst eine Fremdgefährdung mit einer anschließenden Unterbringung kann in aller Regel durch eine Therapie schnell wieder aufgehoben werden. Da wäre es furchtbar, wenn Menschen aufgrund einer schlechten Phase noch fünf Jahre in einem Register stünden. Nach Beendigung der gesetzlichen Unterbringung sind die Betroffenen frei und keine Überwachung kann sie dazu zwingen, sich weiter Hilfe zu holen. Sie müssen selbst den Entschluss gefasst haben, sich weiterbehandeln zu lassen. Überwachung in Dateien zerstört das dafür notwendige Vertrauen.

ZEIT ONLINE: Befürworter der geplanten Gesetze in Bayern argumentieren, dass es verständlich sei, wenn die Polizei mehr darüber wissen will, ob eine Person eine Geschichte psychischer Erkrankungen hat. Speziell, wenn die Beamtinnen und Beamten zu einem Einsatz mit einem solchen Menschen gerufen werden.

Heinz: Es gibt genug Möglichkeiten herauszufinden, ob bei Betroffenen eine Problematik vorliegen könnte – ohne ein Register einzuführen, auf das dann so viele Behörden zugreifen können. Deswegen finde ich diese Übertragung vom Strafrecht auf das, was bei uns im Rahmen der psychiatrischen Krankengesetze der Länder läuft, so derartig falsch. Natürlich haben Polizistinnen und Polizisten ein Schutzrecht, wenn sie mit einer Person konfrontiert sind, die schon einmal eine strafrechtlich relevante Körperverletzung begangen hat und dafür in einer forensischen Psychiatrie behandelt worden ist. Wenn aber jemand im Rahmen einer Depression einen Suizidversuch unternommen hat und gegen seinen Willen eingeliefert worden ist – warum sollte das ein Polizist wissen dürfen?

ZEIT ONLINE: Wie wird bisher mit diesem Problem umgegangen?

Heinz: Selbst unter Medizinern gibt es eine Schweigepflicht, die zu Recht nur in Ausnahmefällen aufgehoben werden kann: Die Polizei kann sich in Berlin und auch in Bayern an einen Amtsarzt oder eine Amtsärztin wenden. Die haben Zugriff auf Informationen über Vorerkrankungen und Interventionen von Betroffenen, falls das schon einmal erfasst wurde. Vielleicht wäre so ein Register im seltenen Einzelfall hilfreich, um Gefahren abzuwehren. Aber es missachtet auch massiv die Datenschutzrechte von sehr vielen Patienten. Polizistinnen und Polizisten profitieren vielmehr von einer guten Ausbildung im Umgang mit psychisch Kranken als vom abstrakten Wissen davon, dass jemand schon einmal krank war.

ZEIT ONLINE: Jedes Bundesland hat sein eigenes Psychisch-Kranken-Gesetz. Was machen die anderen Bundesländer anders als Bayern?

Heinz: Vielerorts ist vorgeschrieben, dass die Unterkunft der Patientinnen und Patienten offen erfolgen soll. Das heißt, die Menschen sind nicht automatisch eingeschlossen und es werden Absprachen auf Augenhöhe getroffen. Menschen können so besser für eine gute Behandlung gewonnen werden – auch wenn sie ursprünglich gegen ihren Willen in diese Klinik gekommen sind. Das ist eine, meiner Meinung nach, sehr gute Entwicklung, die so ziemlich das Gegenteil von dem ist, was in Bayern passieren soll. Viele Erfahrungswerte bestätigen das. Deshalb hat dieser Gesetzentwurf eigentlich keine psychiatrische, also keine wissenschaftliche Grundlage. Die Motivation in Bayern ist eher ein gestiegenes Sicherheitsinteresse, was aber besonders mit dem Blick auf Datenschutz hoch problematisch ist.

ZEIT ONLINE: Gibt es etwas, das sich in den Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzen grundsätzlich ändern sollte?

Heinz: Es gibt ein paar Einzelheiten, die sich in den Bundesländern unterscheiden: In Berlin zum Beispiel ist eine Zwangsbehandlung bei Fremdgefährdung nicht mehr möglich. In anderen Bundesländern doch. Das – bei allem Respekt vor der Menschenwürde der Betroffenen – halte ich für falsch. Einer meiner Parkinson-Patienten ist einmal unter einem Medikament psychotisch geworden und hat sein Bett angezündet. So etwas kann bei gewissen Parkinson-Medikamenten passieren. Damit hat er sich und vor allem die anderen Parkinson-Patienten in dem Zimmer schwer gefährdet. Erlaubt ist in so einem Fall nur eine Fixierung mit einer Sedierung oder eine Isolation, keine Kausalbehandlung. Das halte ich für ganz falsch.

ZEIT ONLINE: Das heißt konkret: Der Mann durfte ans Bett gefesselt werden, Beruhigungsmittel bekommen, aber keine Medikamente gegen seine Wahnvorstellungen?

Heinz: Genau. Das betrifft zwar nur sehr wenige Patientinnen und Patienten, aber ich finde, so eine Person hat ein Recht aus ihrer Psychose herausgeholt zu werden, anstatt sie durch Zwangsmaßnahmen nur sicherzustellen. Weil man die Medikation als zu schweren Eingriff sieht, sind Medikamente, die eine Psychose selbst behandeln, hier in Berlin gegen den Willen des Betroffenen nicht erlaubt. Ich finde es auch nicht gut, dass es in der Bundesrepublik Deutschland in einem menschenrechtlich so relevanten Bereich so unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern gibt. Man müsste das bundesweit anpassen – und vorher eine entsprechende ethische Diskussion in der Gesellschaft führen.