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Eine absurde Situation

Es ist eigentlich eine gute Nachricht: Weniger Menschen mussten letztes Jahr ins Spital. Viele Schweizer Spitäler melden rückläufige Fallzahlen im stationären Bereich. Für die Betriebe selber ist das aber nicht positiv, sondern negativ. Es bedeutet einen schlechteren Geschäftsabschluss. Denn im heutigen Finanzierungssystem mit Fallpauschalen können die Spitäler nur mit der Behandlung von stationären Patienten Gewinne erzielen, insbesondere von zusatzversicherten Patienten. Im ambulanten Bereich, der immer grösser wird, sind die Tarife kaum kostendeckend. Entsprechend tun die Spitäler alles, um möglichst viele Patienten stationär aufzunehmen.

Eine absurde Situation. Ursprünglicher Sinn und Zweck eines Krankenhauses ist es, Menschen zu heilen. Und der Sozialstaat sorgt dafür, dass alle die Behandlung erhalten, die sie brauchen, indem er die Finanzierung sicherstellt. Bedürfnisse abdecken: Das ist ein gutes Prinzip.

Die Einführung der Fallpauschalen 2012 hat die Anreize zur Überbehandlung verstärkt.

Doch heute sind die Anreize so gesetzt, dass Bedürfnisse geschaffen werden. Businesspläne, die auf Wachstum beruhen, und der Wettbewerb unter den Spitälern führen dazu, dass die Betriebe ihr Angebot laufend ausbauen – modernste Geräte anschaffen, neue Sprechstunden einführen, Fachgebiete ausweiten, Spezialbehandlungen anbieten, Luxusstationen für Privatpatienten einrichten. Wer privat versichert ist, hat das grösste Risiko, unnötig operiert und im Spital behalten zu werden. Das zeigen Studien. Was beweist, dass monetäre Überlegungen beim Entscheid über eine medizinische Behandlung mitspielen.

Die Einführung der Fallpauschalen 2012 hat die Anreize zur Überbehandlung verstärkt. Das ist ungesund und kann auf die Dauer nicht aufgehen. Die jüngsten Jahresabschlüsse der Spitäler sind ein Indiz, dass Korrekturen nötig sind. Die Tarife für ambulante wie für stationäre Behandlungen müssten so hoch sein, dass sie die Kosten von Allgemeinversicherten in einem gut geführten Spital decken und diesem auch ermöglichen, Reserven für die Erneuerung zu bilden. Das geht aber nur, wenn die Kantone die ambulanten Kosten mitzahlen. Bisher sind sie dazu nicht bereit.