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Schlaganfall

Versorgung von Schlaganfallpatienten in Gefahr

Stuttgart / Lesedauer: 4 min

Urteil des Bundessozialgerichts stellt viele der 49 Schlaganfalleinheiten im Land vor Probleme
Veröffentlicht:29.08.2018, 21:21

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Fast 40 000 Menschen im Land erlitten 2017 einen Schlaganfall. Die Überlebenschancen hängen entscheidend davon ab, wie schnell ein Patient behandelt wird. Ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) gefährdet nun die Versorgung. „Sollte das Urteil eins zu eins umgesetzt werden, wäre das das Aus für viele der 49 Schlaganfall-Einheiten in Baden-Württemberg“, sagt Professor Hansjörg Bäzner von der Arbeitsgemeinschaft Schlaganfallstationen Baden-Württemberg (ASBW).

Die Richter beschäftigten sich mit der Frage, unter welchen Bedingungen ein Krankenhaus die besondere Versorgung für einen Schlaganfall-Patienten abrechnen darf. In der Vorschrift steht: Kann eine Klinik Patienten nicht selbst am Gehirn operieren, muss sie die Betroffenen innerhalb von 30 Minuten in eine geeignete Spezialklinik verlegen. Der Streitpunkt: Ab wann laufen diese 30 Minuten? Krankenhäuser argumentieren, es handle sich um die reine Transportzeit. „Aus medizinischer Sicht ist die Frist von 30 Minuten im Transportmittel absolut vertretbar“, sagt Mediziner Bänzle. Sie sei nicht willkürlich entstanden, sondern anhand des neuesten Forschungsstandes.

Nachtflüge aus Schweiz und Bayern

Doch die Bundesrichter gaben der Sicht der Kassen statt. Demnach zählt die Frist „mit der Entscheidung, ein Transportmittel anzufordern, und endet mit der Übergabe des Patienten an die behandelnde Einheit“. Diese Vorgaben kann in Baden-Württemberg kaum eine Klinik ohne eigene Neurochirurgie-Abteilung einhalten. Bis ein Hubschrauber von einem der acht Helikopter-Standorte ein Krankenhaus erreicht, den Patienten an Bord nimmt und wieder abliefert, sind die 30 Minuten um. Erst recht, wenn Notfälle in der Nacht geschehen. Nur von Villingen-Schwenningen dürfen auch nachts Hubschrauber starten, ansonsten fliegen die Maschinen bei Dunkelheit aus der Schweiz und Bayern an.

„Dieses Urteil ist aus Versorgungs- und Finanzierungsgesichtspunkten eine Katastrophe“, sagt Matthias Einwag, Geschäftsführer der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG). Sie vertritt die Interessen der rund 200 Akutkliniken im Land. 49 Krankenhäuser davon sind derzeit als „Stroke Unit“ anerkannt. Sie können die lebensrettende Behandlung einleiten, die nach einem Schlaganfall so rasch wie möglich starten muss. Eine Neurochirurgie haben nur die elf überregionalen Zentren – doch diese brauchen nur fünf bis zehn Prozent aller Patienten.

Das Urteil des BSG stellt die Kliniken vor Probleme. Wer die geforderte Transportfrist grundsätzlich nicht einhalten kann, hat auch bei Patienten ohne Komplikationen keinen Anspruch mehr auf Erstattung. Pro Schlaganfallpatient blieben die Kliniken auf 2000 Euro sitzen, hat die BWKG berechnet.

Die Regeln zur Abrechnung formuliert das Deutsche Institut für medizinische Dokumentation und Information ( DIMDI ), eine Einrichtung des Bundesgesundheitsministeriums. Die Vorgaben sollen unter anderem verhindern, dass jedes Krankenhaus komplizierte Behandlungen anbietet. Nur, wer sich an Qualitätskriterien hält, soll schwierige Erkrankungen behandeln – so die Logik. Diese sehen Experten aber bei den Schlaganfällen auf den Kopf gestellt. Das Urteil kann aus ihrer Sicht genau das Gegenteil bewirken: die Versorgung leidet.

Das Land hat ein Konzept erstellt, um an jedem Ort im Land eine rasche Versorgung zu gewährleisten.Offenbar mit Erfolg: Laut Sozialministerium verließen 2009 rund 65 Prozent der Schlaganfallpatienten die Klinik ohne Folgeschäden, 2017 waren es 74,4 Prozent. Unter anderem wurde das Netz der Stroke Units ausgebaut. So hat zum Beispiel das Klinikum Biberach gerade eine solche Einheit eingerichtet. Die Befürchtung: Krankenhäuser müssten die Stroke Units wieder schließen, weil ihnen das Geld dafür fehlt.

Sozialministerium warnt

Die Landesregierung hat das Problem im Blick. „Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg hält in der Folge ernstzunehmende Qualitätseinbußen bei der flächendeckenden Schlaganfallversorgung für möglich“, sagt ein Sprecher von Sozialminister Manfred Lucha (Grüne). Abhilfe könne nur der Bund schaffen, darauf habe man das Bundesgesundheitsministerium bereits hingewiesen. Mittlerweile hat das DIMDI die entsprechende Passage seiner Vorgaben neu gefasst. Aber damit ist das Problem nicht gelöst, denn das BSG-Urteil hat weiter Bestand. „Noch gibt es keine Entwarnung. Wir müssen zunächst abwarten, ob die Krankenkassen dieser Auslegung nun folgen“, so Mediziner Bäzner.

Die Barmer Baden-Württemberg rechtfertigt das Vorgehen. „Wir stehen auch unseren Versicherten gegenüber in der Pflicht, dem Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsgebot Rechnung zu tragen“, erklärte eine Sprecherin. Deswegen habe man das Vorgehen der Kassen gerichtlich überprüfen lassen. „Die Umsetzung dieses BSG-Urteils geht aus unserer Sicht nicht mit einer Gefährdung der Schlaganfallversorgung in Baden-Württemberg einher.

Vielmehr sollte das Urteil zur Folge haben, dass das baden-württembergische Schlaganfallkonzept weiterentwickelt wird und zu einer besseren Versorgung der Schlaganfallpatienten führt“, so die Sprecherin. Das Land müsse eben dafür sorgen, die Transportzeiten zu verringern – etwa durch mehr Hubschrauberstandorte.

Die AOK sieht das ganz anders. „Durch die geschaffenen Strukturen kommen Schlaganfallpatienten flächendeckend schnell und sicher in die dafür vorgesehenen speziellen Behandlungszentren. Diese Strukturen dürften nicht aufs Spiel gesetzt werden“, teilte ein Sprecher mit. Man warte die Urteilsbegründung des BSG ab, um weitere Schritte zu prüfen.