Schrobenhausen
Die Pflegequote trifft das Krankenhaus nicht unvorbereitet

Aber: Der Markt wird enger, und Jens Spahns Planung dürfte noch für einiges Kopfzerbrechen sorgen

09.10.2018 | Stand 02.12.2020, 15:30 Uhr
Stand jetzt bereitet die Mindestquote bei Pflegepersonal dem Kreiskrankenhaus noch kein großes Kopfzerbrechen. −Foto: Archiv

Schrobenhausen (SZ) Ab 2019 soll es in einigen Krankenhausbereichen Personaluntergrenzen für die Ausstattung mit Pflegekräften geben - auf einem Markt, der in weiten Teilen der Republik leergefegt ist.

In München werden zum Teil schon jetzt Kopfprämien in einer Größenordnung von 8000 Euro für die Vermittlung von Pflegern bezahlt. Kliniken akquirieren bereits seit Jahren ganze Schulklassen an Pflegekräften im Ausland, wie in Serbien, Bosnien und auf den Philippinen . Und in Schrobenhausen?

Am Kreiskrankenhaus klingt Pflegedienstleiter Florian Bächle (Bild) angesichts der Entwicklung halbwegs entspannt. "Bei uns in Schrobenhausen geht es noch", sagt er. "Wir werden die Untergrenzen schaffen, zum Teil übererfüllen wir sie schon jetzt. " Und es gebe in der Region durchaus noch Pflegekräfte mit dreijähriger Ausbildung am Markt. Was das Krankenhaus aber tatsächlich jetzt schon spürt: dass sich Nachbesetzungen länger hinziehen. Aber: "Wir sind ziemlich gut aufgestellt, ich habe keine größeren Bedenken", sagt Bächle.

Zumal es sich ja wirklich um Untergrenzen handelt. Ziel des Gesundheitsministerium ist es, die 25 Prozent der deutschen Kliniken, die schwach aufgestellt sind, auf das Niveau der anderen zu bringen. Schrobenhausen gehört nicht dazu.

Neu ist die Debatte eh nicht, im Grunde läuft sie seit Jahren. Nachdem es aber nie zu einem echten Durchbruch gekommen ist, der eine spürbare Verbesserung der Situation bringt, hat das Gesundheitsministerium unter Jens Spahn jetzt Fakten geschaffen. Ab 2019 gelten die Quoten zunächst für die pflegesensitiven Bereiche Kardiologie, Intensivmedizin, Geriatrie und Unfallchirurgie. Für die anderen Bereiche soll es ab 2020 eine Regelung geben. Ab 2019 sind aufgrund der internen Organisation zunächst die Unfallchirurgie und die Akutgeriatrie betroffen.

Bis zum Jahresende gibt es aber noch einigen Klärungsbedarf, sagt Florian Bächle, weil vieles bisher nur sehr allgemein gefasst sei. Beispielsweise sei die Rede davon, dass eine Fachkraft maximal zehn Patienten in der Unfallchirurgie betreuen darf. Allerdings sei der Bedarf an Pflege in der Frühschicht größer als in der Spätschicht - da gebe es aber bisher keine Unterscheidung. Und ungeklärt sei außerdem, wie unterstützende Kräfte einzurechnen seien, etwa im Bereich des Transports, des Services, bei der Grundpflege. "Man muss erst sehen, wie was anerkannt wird", sagt Bächle.

Wenn die große Regelung 2020 in Kraft tritt, könnte sich der Aufwand bei der Besetzung der Stellen erhöhen, aber auch da ist Bächle guter Dinge. Auf dem Land seien eben manche Dinge einfacher als in den großen Ballungszentren: "Wenn das für das gesamte Haus kommt, kann das schon schwieriger werden, aber wir werden es hinbekommen", sagt er.