Änderungen im PKMS 2019 veröffentlicht

Das DIMDI hat am 24.10.2018 die endgültige Version 2019 des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) veröffentlicht. Eingeflossen sind insgesamt 264 Vorschläge und zusätzliche Anforderungen aus der Weiterentwicklung der Entgeltsysteme für Krankenhausleistungen. Vorschläge kamen dabei unter anderem von Fachgesellschaften sowie Fachleuten aus Ärzteschaft, Krankenkassen und Kliniken.

Wesentliche Änderungen für den PKMS 2019 im Überblick

Bei dem PKMS für Erwachsene wurde beispielsweise bei dem Grund 5 in allen Leistungsbereichen das zusätzliche Kennzeichen „oder Verbot aus medizinischen Gründen" aufgenommen. Eine weitere wesentliche Änderung hat sich im PKMS-E im Leistungsbereich des Wundmanagements ergeben. Hier wurde für das Jahr 2019 ein zusätzlicher Grund mit dazugehöriger Maßnahme aufgenommen, um zukünftig Patienten nach einer Lappenplastik oder Replantation abbilden zu können. Weitere Änderungen in der Altersgruppe der Erwachsenen beschränken sich auf die Leistungsbereiche der Ausscheidung und der Kommunikation, bei welchen jeweils eine Maßnahme um einen zusätzlichen Punkt ergänzt wurde.

Die Änderungen im PKMS-J (Jugendliche) sind als eher geringfügig einzuschätzen. Analog zu den Erwachsenen wurde auch hier der Grund „Bewegungsverbot aus medizinischen Gründen (ärztliche Anordnung)“ im Leistungsbereich der Körperpflege und der Bewegung mit aufgenommen. Ansonsten fanden im PKMS-J redaktionelle Änderungen statt.

Im PKMS-K (Kinder) und PKMS-F (Frühgeborene) gibt es inhaltlich keine Neuerungen.

Über die inhaltlichen Änderungen hinaus haben sich bei dem Zusatzentgelt (ZE) einige Änderungen ergeben:

Der PKMS-E ist in der ersten Stufe (ZE 130.1) leicht gesunken, im höheren ZE (130.2) ist allerdings eine Steigerung zu verzeichnen. Das ZE für PKMS-K und PKMS-J ist in beiden Stufen gesunken. Für den PKMS-F wird es ab dem Jahr 2019 kein ZE geben, dafür hat der PKMS-F eine Gruppierungsrelevanz erhalten.

Interessant zu wissen

Für den OPS der Pflegebedürftigkeit, welchen es seit 2018 für bestimmte DRG-Fallpauschalen in Verbindung mit einer Mindestverweildauer von 5 Tagen und einem Pflegegrad von mindestens 3 gibt, haben sich die ZE ebenfalls leicht verändert. Das ZE 162 ist minimal gesunken, dafür ist das ZE 163 gestiegen.

Zu der Aktualisierungsliste PKMS veröffentlicht vom DIMDI

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