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GroKo plant Entlastung für Pflegebedürftige: Für Taxifahrten zum Arzt braucht es ab Pflegegrad 4 bald keinen Antrag mehr
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Hilfe zur Pflege
dpa/Daniel Karmann Eine Pflegeeinrichtung

Die Große Koalition plant, dass Pflegebedürftige künftig die Kosten für Taxifahrten zum Arzt einfacher erstattet bekommen. Ein Antrag bei der Krankenkasse soll ab dem Pflegegrad vier grundsätzlich nicht mehr nötig sein. Außerdem sollen pflegende Angehörige durch weitere Neuregelungen entlastet werden.

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Union und SPD wollen die Unterstützung von Pflegebedürftigen und deren Familien weiter verbessern. Geplant ist unter anderem, dass Pflegebedürftige für Taxifahrten zum Arzt künftig keine Genehmigung der Krankenkasse mehr benötigen. Eine Entlastung ist auch für pflegende Angehörige vorgesehen: Müssen sie selbst in eine Reha-Klinik, können sie ihr pflegebedürftiges Familienmitglied mitnehmen und in der gleichen Einrichtung betreuen lassen. Das sehen nach Informationen des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) vom Mittwoch Änderungsanträge zum Pflegepersonalstärkungsgesetz vor, das gegenwärtig im Bundestag beraten wird.

Bisher zahlen die Kassen Taxifahrten nur auf Antrag

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte dazu dem RND: „Bei allem notwendigen Engagement für Pflegekräfte: Ohne die gegenseitige Hilfe in den Familien würde unser Pflegesystem zusammenbrechen.“

Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen, die in Pflegeheimen versorgt werden oder zu Hause wohnen, sind regelmäßig auf Taxifahrten angewiesen, um Arzttermine wahrnehmen zu können. Bislang werden die Fahrtkosten dafür nur auf Antrag und nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse übernommen. Zwar werden die Anträge in der Regel von den Kassen auch genehmigt. Doch sie führen bei den Versicherten, den Angehörigen und auch bei den Krankenkassen zu einem erheblichen Aufwand.

Künftig gilt die Genehmigung in einer Vielzahl von Fällen automatisch als erteilt. Bedingung ist zum Beispiel, dass der Pflegebedürftige im Pflegegrad 4 oder 5 eingestuft ist. Die Regelung gilt auch bei Pflegegrad 3, wenn zusätzlich eine dauerhaft eingeschränkte Mobilität festgestellt wurde. Eingeschlossen sind ebenso Behinderte mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung oder Blinde.

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Entlastung für pflegende Angehörige

Die zweite Neuregelung soll pflegende Angehörige entlasten. Sie sind durch die Pflege häufig besonders stark belastet und benötigen oft einen Reha-Aufenthalt in einer Klinik. Das stellt sie allerdings in der Regel vor unüberwindbare Probleme, weil dann offen ist, wer in dieser Zeit die Angehörigen pflegt. Deshalb ist geplant, dass die Betroffenen parallel auch ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder in der gleichen Einrichtung betreuen lassen können. Wenn das nicht in Frage kommt, muss die Krankenkasse mit der Pflegekasse die Versorgung des Pflegebedürftigen während des Kuraufenthalts absprechen und koordinieren.

In dem Gesetz ist außerdem vorgesehen, dass pflegende Angehörige künftig eine stationäre Reha in Anspruch nehmen können, auch wenn rein medizinisch betrachtet eine ambulante Unterstützung ausreichen würde. Auch das soll die Organisation der Pflege erleichtern.

Das Pflegepersonalstärkungsgesetz soll in der übernächsten Woche vom Bundestag beschlossen werden und zum 1. Januar 2019 in Kraft treten. Zentraler Bestandteil ist die Finanzierung von 13.000 zusätzlichen Stellen in den Pflegeheimen.

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