Union und SPD haben Vorschläge dazu vorgelegt, welche Strafen ab 2020 drohen sollen, wenn ein Krankenhaus gewisse Grenzen beim Pflegepersonal unterschreitet. Demnach muss eine Klinik künftig mit einer geringeren Vergütung rechnen oder die eigenen Fallzahlen verringern, heißt es in einem Änderungsantrag zum Pflegepersonal-Stärkungsgesetz, der BibliomedPflege vorliegt. In "begründeten Ausnahmefällen" könnten jedoch bereits vereinbarte Sanktionen vorübergehend ausgesetzt werden.
Die Sanktionen sollen greifen, wenn der sogenannte Pflegepersonalquotient eines Krankenhauses die Untergrenzen unterschreitet, die noch festgelegt werden müssen. Der Quotient gibt das Verhältnis von eingesetztem Pflegepersonal zu individuellem Pflegeaufwand eines Krankenhauses an. Er gibt somit Aufschluss darüber, ob eine Klinik, gemessen am Pflegeaufwand, viel oder wenig Personal einsetzt.
Diese Pflegekräfte sollen beim künftigen Personalquotient eine Rolle spielen
Welche Pflegekräfte bei der Berechnung dieses Quotienten berücksichtigt werden sollen, steht ebenfalls noch nicht fest. Union und SPD haben aber auch dazu nun Vorschläge gemacht. Demnach sollen bei der Ermittlung des Quotienten nur Vollzeitkräfte einbezogen werden, die in der "unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen" tätig sind. Pflegepersonal in anderen Klinikbereichen soll hingegen nicht berücksichtigt werden.
Auch zu den Pflegepersonalkosten, die aus dem Fallpauschalen-System ausgegliedert werden sollen, haben die Parteien der Großen Koalition ihre Ideen konkretisiert. Union und SPD schlagen vor, nur die Pflegepersonalkosten für die "unmittelbare Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen" auszugliedern. Die Kosten für Funktionspersonal im Operationsbereich oder in der Anästhesie sollen hingegen nicht berücksichtigt werden. Das gleiche gilt für die Personalkosten in den diagnostischen und therapeutischen Bereichen. Diese sollen auch weiterhin über das Fallpauschalen-System vergütet werden.