Innenrevision stellt „Auffälligkeiten“ bei Abrechnungen fest. Der Mediziner weist die Vorwürfe zurück und zieht vor das Arbeitsgericht.
Innenrevision stellt „Auffälligkeiten“ bei Abrechnungen fest. Der Mediziner weist die Vorwürfe zurück und zieht vor das Arbeitsgericht.