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Treysa: Schlaganfall-Kliniken fürchten das Aus

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Treysa: Schlaganfall-Kliniken fürchten das Aus © Anne Quehl

Die schnelle Behandlung von Schlaganfallpatienten ist in Gefahr, vor allem auf dem Land. Das ist die Sorge von Medizinern nach einem Urteil des Bundessozialgerichts Kassel.

Der Hephata-Klinik in Treysa drohen durch den Richterspruch „katastrophale Folgen“, sagt dazu Chefarzt Dr. Bernd Schade.

Dr. Bernd Schade, Chefarzt am Hephata- Klinikum
Dr. Bernd Schade, Chefarzt am Hephata- Klinikum © Hephata

Es geht um die Auslegung der Frist, innerhalb derer Patienten von einer regionalen Schlaganfall-Abteilung wie der in Treysa oder Bad Zwesten in eine übergeordnete Spezialklinik mit Neurochirurgie oder Neuroradiologie verlegt werden können. Bisher durfte die reine Transportzeit nach Kassel oder Frankfurt 30 Minuten dauern, nicht länger. Nach der Auslegung des Bundessozialgerichts ist die 30-Minuten-Frist wesentlich enger gefasst. Demnach darf zwischen der Entscheidung des Arztes zur Verlegung bis zur Übergabe an das andere Klinikum nur eine halbe Stunde vergehen. Das aber ist laut Dr. Schade völlig unrealistisch, „vor allem auf dem Land, aber selbst in großen Städten ist dies schwer zu erfüllen“. In der Folge dürften nur noch große Maximalversorger Schlaganfälle behandeln, „die vielen regionalen Schlaganfall-Abteilungen stehen vor dem Aus“.

Die bisherige Regelung erfüllt die Hephata-Klinik, die über einen Hubschrauber-Landeplatz verfügt und mit der Uni-Klinik Marburg sowie dem Klinikum Kassel zusammenarbeitet. „Uns liegt die wohnortnahe und kompetente Versorgung unserer Patienten sehr am Herzen. Das Urteil des Bundessozialgerichtes führt aber genau zum Gegenteil“, befürchtet Schade. 

Die Fortsetzung lesen Sie in der Freitagsausgabe der Schwälmer Allgemeinen.

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