Neue Verjährungsfrist :
Krankenkassen drohen mit Klagewelle

Von Andreas Mihm, Berlin
Lesezeit: 2 Min.
Wie oft rechnen Krankenkassen falsch ab?
Wie lange haben Krankenkassen künftig Zeit, um Abrechnungen von Kliniken anzufechten? Ein Zusatz in einem neuen Gesetz bringt sie auf die Barrikaden.

Es ist nur ein kleiner Zusatz zum geplanten Gesetz zur Verbesserung der Pflege, das der Bundestag am Freitag der kommenden Woche verabschieden will, aber der bringt die gesetzlichen Krankenkassen gewaltig in Wallung: Kern des Problems ist die überraschende geplante Verkürzung von Verjährungsfristen. Statt wie bisher vier Jahre, sollen die Kassen nur noch zwei Jahre Zeit haben, um gegen vermeintlich fehlerhafte Abrechnungen der Krankenhäuser oder anderer Anbieter gerichtlich vorzugehen.

Alle Rechnungen, die vor dem 1. Januar 2017 gestellt wurde, könnten nach der Änderung nicht mehr korrigiert werden. Angesichts der dreistelliger Milliardenumsätze, die die Kassen jedes Jahr machen, dürfte ein dreistelliger Millionenbetrag im Feuer stehen.

Spahn schon alarmiert

Die Krankenkassen sehen sich deshalb nun genötigt, gegen alle alten, ungeklärten Rechnungen – nicht nur der Krankenhäuser – bis Donnerstag zu klagen, um ihre Forderungen vor Beginn der neuen Verjährungsfrist geltend zu machen. Dazu seien sie schon deshalb gezwungen, um ihre Vorstände gegen Haftungsansprüche zu schützen, schrieben die Verbände der Kassen in einem Brandbrief an die Gesundheitspolitiker des Bundestages.

Die Zahl der bei den ohnehin schon überlasteten Sozialgerichten anhängigen Verfahren und der bürokratische Aufwand für alle Seiten werde dadurch erheblich zunehmen, warnen sie. Mit der absehbaren Klagewelle vor den Sozialgerichten bewirke der Bundestag „das Gegenteil dessen, was man erreichen wollte: Rechtsfrieden und Entlastung der Sozialgerichte“, sagte der Vorstand des Innungskassenverbands, Jürgen Hohnl, der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

Der Spitzenverband der Kassen schlug in dieselbe Kerbe. „Durch die rückwirkende Verkürzung der Verjährungsfristen erzeugt die Politik eine Prozesslawine, die niemand will“, sagte ein Sprecher. Die Kassen überwiesen mehr als 200 Milliarden Euro im Jahr an Kliniken, Apotheken, Ärzte, Physiotherapeuten, Hebammen und andere. Dass auch mal eine fehlerhafte Abrechnung dabei sei, könne niemanden überraschen.

Die Aufregung der Kassen hat am Freitag bereits zu ersten Gegenreaktionen geführt. Im Gesundheitsministerium hieß es, Minister Jens Spahn (CDU) habe darüber noch nicht entschieden. Der Krankenhausfachmann der Union, Lothar Riebsamen (CDU), sagte der F.A.Z., er sei skeptisch, „ob wir so weit gehen sollen“.

Am Wochenanfang solle das Thema nochmals beraten werden. Die Krankenhausgesellschaft wies die Kassenkritik zurück. Von einer Generalamnestie könne keine Rede sein, sagte Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Grund der Begrenzung seien die „Beliebigkeiten“, mit denen Kassen massenhaft Rechnungskürzungen für längst abgeschlossene Fälle bei den Kliniken einklagten.