STATEMENT - BERLIN, 09.11.2018 Gesetz verbessert Situation der Pflegekräfte - Querfinanzierung nicht nachvollziehbar

GKV-Spitzenverband

Portrait von Herrn Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes

Johann-Magnus v. Stackelberg

Anlässlich der heutigen 2./3. Lesung des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes erklärt Johann-Magnus v. Stackelberg, stellv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes:

„Der GKV-Spitzenverband befürwortet ausdrücklich die Zielsetzung, spürbare Verbesserungen im Alltag der Pflegekräfte in der Alten- wie Krankenhauspflege zu erreichen, um die Versorgungsqualität der Pflege für die Patienten zu erhöhen. In diesem Sinne begrüßen wir die angestrebte Schaffung von zusätzlichen 13.000 Pflegepersonalstellen in vollstationären Pflegeeinrichtungen, die hierfür ein wichtiger und richtiger Schritt sind. Die Querfinanzierung dieses zusätzlichen Pflegepersonals aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung und die dabei vorgesehene Systematik des pauschalen Abzugs von Beitragsmitteln der Krankenkassen ist allerdings fragwürdig. Kritisch ist zu sehen, dass die Politik auch mit diesem Gesetz wieder einmal reflexhaft die Beitragszahlenden stärker belasten möchte.

Problematisch ist zudem aus unserer Sicht die nun vorgeschlagene Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus den DRG-Fallpauschalen. Sie löst zwar das Problem der zweckgebundenen Finanzierung in der Pflege, da mit der Vereinbarung des Pflegebudgets auch nur tatsächlich belegte Pflegepersonalkosten finanziert werden. Die mit der Selbstkostendeckung verbundenen Fehlanreize wiegen allerdings schwer. Ein Finanzierungsrahmen, in dem die dem einzelnen Krankenhaus – in jedweder Höhe - entstehenden Pflegepersonalkosten immer als wirtschaftlich definiert werden, ist weder glaubwürdig noch auf Dauer finanzierbar. Die Rückkehr zum Selbstkostendeckungsprinzip für Pflegeausgaben lehnt der GKV-Spitzenverband ab.

Die im letzten Moment ins Gesetz aufgenommene rückwirkende Verkürzung der Verjährungsfristen birgt die Gefahr einer Prozesslawine, die niemand wollen kann. Bisher hatten die Krankenkassen vier Jahr Zeit, um gegen fehlerhafte Abrechnungen vorzugehen. Diese Frist soll jetzt auf zwei Jahre verkürzt werden. Selbstverständlich steht der Politik zu, eine solche Fristverkürzung zu beschließen – diese allerdings rückwirkend festzusetzen, löst rechtliche Unsicherheiten aus, die nicht nötig wären.“