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Sofortprogramm soll im kommenden Jahr den Pflegenotstand abmildern

Bundestag beschließt Gesetz zur Stärkung der Pflege Bundestag beschließt Gesetz zur Stärkung der Pflege
Bundestag beschließt Gesetz zur Stärkung der Pflege
Quelle: dpa/AFP/Archiv
Pflegestärkungsgesetz vom Bundestag beschlossen

Mit einem umfassenden Maßnahmenpaket will die Bundesregierung dem Pflegenotstand in Deutschland entgegentreten. Der Bundestag beschloss am Freitag in Berlin das Pflegestärkungsgesetz, das ein Sofortprogramm zur Beseitigung personeller Engpässe enthält. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sprach im Bundestag vom "größten Schritt in der Pflege seit über 20 Jahren".

Das Sofortprogramm sieht vor, dass in der stationären Altenpflege 13.000 neue Stellen geschaffen und finanziert werden. Ausbildungsvergütungen für angehende Pflegekräfte sollen im ersten Ausbildungsjahr von den Krankenkassen übernommen werden. Pflegepersonalkosten der Krankenhäuser für die Aufstockung von Stellen sollen vollständig von den Kassen übernommen werden. Dies gilt auch für die Kosten von Tariferhöhungen.

"Ab dem 01.01.2019 können Krankenhäuser und stationäre Pflegeeinrichtungen neues Pflegepersonal einstellen. Denn wir stellen sicher, dass die Krankenkassen 13.000 Pflegestellen in der Altenpflege und jede zusätzliche Pflegestelle im Krankenhaus finanzieren", hob Spahn hervor. Damit löse die Regierung "das Versprechen an alle Pflegekräfte in Deutschland ein, ihren Berufsalltag konkret zu verbessern".

Der Gesetzentwurf sieht auch vor, ab 2019 die Ausbildungsvergütungen in der Kinderkrankenpflege, der Krankenpflege und der Krankenpflegehilfe im ersten Ausbildungsjahr durch die Kassen zu refinanzieren. Dies soll die Bereitschaft zur Ausbildung von Pflegekräften stärken. Pflegende Angehörige sollen leichter Zugang zu medizinischen Rehabilitationsleistungen erhalten. Ab Pflegegrad drei müssen Krankenfahrten für Arztbesuche nicht mehr vorab von den Kassen genehmigt werden.

Von einem "besonders guten Tag für die Pflege" sprach der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach. Wettbewerb im Pflegebereich sollten jetzt nicht mehr über Kostendruck, sondern über die Qualität der angebotenen Leistungen erfolgen. Der Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, wertete das neue Gesetz als "Einstieg in weitere Reformen".

Grüne und Linkspartei kritisierten die Neuregelungen als nicht weitgehend genug. Die Grünen-Gesundheitspolitikerin Kordula Schulz-Asche drängte auf eine zusätzliche Stärkung auch des ambulanten Bereichs. Sie kritisierte auch, dass die privaten Krankenkassen weiterhin nicht am Krankenhausstrukturfonds beteiligt würden. Die Linken-Sozialexpertin Pia Zimmermann wies darauf hin, dass die Vorgabe einer tariflichen Bezahlung häuslicher Krankenpflege erst auf Druck ihrer Partei in den Gesetzentwurf aufgenommen worden sei.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) wertete die Neuregelungen grundsätzlich positiv. "Aber wir brauchen mehr", forderte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach eine Ausweitung der bislang nur für einige Bereiche geplanten Pflegepersonal-Untergrenzen und generelle, verpflichtende Personalschlüssel. "Eine bedarfsgerechte Versorgung wird mit diesem Gesetz nicht erreicht", kritisierte die Gewerkschaft Verdi.

Auf die weiterhin hohen Eigenanteile für Bewohner von Pflegeheimen verwies der Sozialverband VdK. Diese lägen im Bundesdurchschnitt inzwischen bei mehr als 1800 Euro monatlich, kritisierte VdK-Präsidentin Verena Bentele. Diese Kosten dürften durch die Reformen nicht weiter steigen. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) mahnte, auch pflegende Angehörige stärker zu entlasten. Der Deutsche Caritasverband lobte die Entbürokratisierung der Krankenfahrten zu Ärzten für Pflegebedürftige.

Die Neuregelung soll zum Jahreswechsel in Kraft treten. Auch die Beiträge zur Pflegeversicherung sollen dann steigen.

afp.com

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