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ASV: Indikationen

Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) ist ein Angebot für Patienten mit komplexen, schwer therapierbaren Erkrankungen.

Rechtliche Grundlage der ASV

Spezialisierte Ärzte arbeiten in der ASV in einem interdisziplinären Team zusammen. Sie übernehmen gemeinsam und koordiniert die Diagnostik und Behandlung. Eine ASV wird als sektorenübergreifende Kooperation von niedergelassenen Fachärzten, Ärzten in Krankenhäusern und Fachärzten in medizinischen Versorgungszentren angeboten.

Grundlage für die ASV ist § 116b SGB V. Der Gesetzgeber hat hier festgelegt, welche Erkrankungen und Leistungen grundsätzlich für die ambulante spezialfachärztliche Versorgung infrage kommen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat auf dieser Grundlage generelle Anforderungen für alle ASV-Angebote entwickelt. 

Die allgemeinen Voraussetzungen hat der G-BA in konkrete, erkrankungsspezifische Richtlinien gefasst. Diese sind die rechtlichen Voraussetzungen dafür, dass Ärzte an der ASV teilnehmen können. 

Die an der ASV beteiligten Ärzte arbeiten in Teams zusammen. Diese Teams bestehen aus der Teamleitung, dem Kernteam und Fachärzten, die bei Bedarf hinzugezogen werden. Um die Berechtigung für die ambulante spezialfachärztliche Versorgung zu erhalten, müssen alle an einem ASV-Team beteiligten Ärzte die für die jeweilige Erkrankung bestimmten Voraussetzungen erfüllen. Die Zusammensetzung der Teams hat der G-BA in den erkrankungsspezifischen Richtlinien zusammengefasst.

Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen

In der ASV können Kinder und Erwachsene mit chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen (CED) behandelt werden. Konkret gilt dies für folgende Erkrankungen:

  • Crohn-Krankheit (Enteritis regionalis, Morbus Crohn)
  • Colitis ulcerosa 
  • Colitis indeterminata

Gastrointestinale Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle

In der ASV können Patienten mit schweren Verlaufsformen von Tumoren des Magen-Darm-Trakts und Tumoren der Bauchhöhle behandelt werden. Dies gilt für Tumoren des Darms, der Gallenblase, der Leber und der Bauchspeicheldrüse. Auch Tumoren anderer Organe des Bauchs, wie Milz oder Nieren, können künftig ambulant spezialfachärztlich behandelt werden. Die Vorgaben gelten für Patienten ab dem vollendeten 18. Lebensjahr.

Gehirntumoren und Tumoren an peripheren Nerven

Patienten ab 18 Jahren mit Hirntumoren können im Rahmen der ASV Diagnostik und Behandlung erhalten. Konkret betrifft dies Patienten mit Tumoren des Gehirns oder der peripheren Nerven ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, bei denen eine Strahlentherapie und/oder systemische medikamentöse Tumortherapie indiziert ist, die einer interdisziplinären oder komplexen Versorgung oder einer besonderen Expertise oder Ausstattung bedarf.

Gynäkologische Tumoren

Die ASV steht für Patienten ab 18 Jahren zur Verfügung, wenn die Tumorerkrankung einer multimodalen Therapie oder Kombinationschemotherapie bedarf. Zu den gynäkologischen Tumoren zählen bösartige Krebserkrankungen der weiblichen Unterleibsorgane sowie bestimmte Ausprägungen von Brustkrebs.

Hämophilie

Bei Hämophilie, auch bekannt als „Bluterkrankheit“, ist die Gerinnungsfähigkeit des Blutes teils deutlich vermindert. Bei Betroffenen treten deshalb Blutungen unterschiedlicher Schwere auf. Dies kann auch ohne äußere Einwirkung der Fall sein. Die ASV steht für sowohl für Kinder und Jugendliche als auch für erwachsene Patienten offen.

Hauttumoren

In der ASV können Patienten mit bösartigen Melanomen der Haut behandelt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist dies auch für Menschen, die an einem Basaliom erkrankt sind, möglich. Darüber hinaus können auch Patienten mit primär kutanen Lymphomen in der ASV behandelt werden.

Knochen- und Weichteiltumoren

Patienten mit Knochen- und Weichteiltumoren können im Rahmen der ASV Diagnostik, Therapie und Beratung erhalten. Dies gilt für Patienten ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, bei denen entweder als Primärtherapie oder als adjuvante oder neoadjuvante Therapie eine Strahlentherapie und/oder systemische medikamentöse Tumortherapie indiziert ist, die einer interdisziplinären oder komplexen Versorgung oder einer besonderen Expertise oder Ausstattung bedarf.

Kopf- oder Halstumoren

Die Diagnostik und Behandlung im Rahmen der ASV steht Patienten ab 18 Jahren offen. Dies gilt für Patienten, bei denen eine Strahlentherapie indiziert ist, sowie für Patienten, die - zusätzlich oder ausschließlich - einer systemischen medikamentösen Tumortherapie bedürfen, wenn eine interdisziplinäre oder komplexe Versorgung oder einer besondere Expertise oder Ausstattung erforderlich ist.

Lungentumore und Tumoren des Thorax

Patienten mit Tumoren der Lunge und des Thorax können vom Behandlungsangebot der ASV profitieren. Für die Erkrankung an Tumoren der Lunge und des Thorax hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bereits eine Anlage in der Richtlinie über die ambulante Behandlung im Krankenhaus (ABK-RL) erarbeitet. 

 

Marfan-Syndrom

Menschen, die am Marfan-Syndrom erkrankt sind, können von der ASV profitieren. Das Marfan-Syndrom ist eine genetisch bedingte Bindegewebserkrankung, die verschiedene Organe betreffen kann, insbesondere die Hauptschlagader, das Herz und das Skelettsystem.

Morbus Wilson

Morbus Wilson ist eine selten auftretende Erkrankung, bei der die Kupferausscheidung über die Gallenwege vermindert ist. Ohne Therapie führt sie aufgrund der toxisch wirkenden Kupferanreicherung im Körper zu Leberzirrhose und weiteren Organschäden. Betroffenen steht die ambulante spezialärztliche Versorgung (ASV) offen.

Mukoviszidose

Im Rahmen der ASV können grundsätzlich alle Patienten mit Mukoviszidose behandelt werden. Bei dieser angeborenen Stoffwechselerkrankung sind Körperflüssigkeiten wie Speichel, Bronchialschleim oder Bauchspeicheldrüsensekret sehr viel zäher als üblich. Dies führt unter anderem zu Atemproblemen und Verdauungsstörungen. 

Multiple Sklerose

Patientinnen und Patienten mit Multipler Sklerose können in der ASV Diagnostik, Therapie und Beratung erhalten. Die Details finden sich in Anlage 1.2a der ASV-Richtlinie. Konkret steht die ambulante spezialfachärztliche Versorgung Betroffenen offen, wenn sie aufgrund der Ausprägung ihrer Erkrankung eine interdisziplinäre oder komplexe Versorgung oder eine besondere Expertise oder Ausstattung benötigen. Dies umfasst im Sinne der Richtlinie die Diagnosen Multiple Sklerose (Encephalomyelitis disseminate), sonstige akute disseminierte Demyelinisation und sonstige demyelinisierende Krankheiten des Zentralnervensystems.

Neuromuskuläre Erkrankungen

Die Diagnostik und Behandlung im Rahmen der ASV steht für Patienten mit neuromuskulären Erkrankungen offen. Die entsprechende Anlage zur ASV-Richtlinie nennt hier 19 Diagnosen aus dem neuromuskulären Formenkreis. Dazu zählen unter anderem Spinale Muskelatrophie, verschiedene Myopathiesyndrome, Polyneuritis, Dermatomyositis-Polymyositis oder Myasthenia gravis.

Pulmonale Hypertonie

Die pulmonale Hypertonie ist gekennzeichnet durch eine Erhöhung des Blutdrucks in den arteriellen Blutgefäßen der Lunge. Die Druckerhöhung kann Folge einer Erkrankung der Lungengefäße sein oder durch eine Lungen- oder Herzerkrankung entstehen. Im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung können Patienten mit primärer pulmonaler Hypertonie, sekundärer pulmonaler Hypertonie und persistierendem Fetalkreislauf behandelt werden.

Rheumatologische Erkrankungen – Erwachsene

Erwachsene mit rheumatologischen Erkrankungen können die ambulante spezialärztliche Versorgung (ASV) nutzen. Dies gilt für Patienten, die wegen der Ausprägung der Erkrankung eine interdisziplinäre oder komplexe Versorgung benötigen.

Rheumatologische Erkrankungen – Kinder

Auch Kinder und Jugendliche mit rheumatologischen Erkrankungen können in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) betreut werden. Der Leistungsumfang für Kinder und Jugendliche entspricht dem von Erwachsenen, umfasst aber zusätzliche Untersuchungen und Beratungen. Unter anderem haben Jugendliche Anspruch auf Unterstützung beim Übergang in ein erwachsenenorientiertes Versorgungssystem (Transition).

Sarkoidose

Patienten, die an einer Sarkoidose leiden, können vom Behandlungsangebot der ASV profitieren. Die Sarkoidose ist auch unter den Bezeichnungen Morbus Boeck und Morbus Schaumann-Besnier bekannt. Die Multisystemerkrankung mit der Lunge als Hauptmanifestationsort kann auch andere Organe betreffen. Aufgrund ihrer Seltenheit ist die Sarkoidose mitunter schwer zu diagnostizieren.

Seltene Lebererkrankungen

Patienten mit bestimmten seltenen Lebererkrankungen können im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) behandelt werden. Dies betrifft folgende Erkrankungen: primär biliäre Cholangitis (PBC), primär sklerosierende Cholangitis (PSC) und Autoimmunhepatitis (AIH). Neben der Therapie ist auch die Abklärung einer Verdachtsdiagnose in der ASV möglich.

Tuberkulose und atypische Mykobakteriose

Zwar ist Tuberkulose nach HIV/Aids die häufigste Infektionskrankheit der Welt. In Deutschland gehört sie jedoch zu den seltenen Erkrankungen. Tuberkulose wird durch Bakterien verursacht. Tuberkulosepatienten entwickeln in der Regel erst einige Zeit nach der Infektion Beschwerden. Typisch sind Husten, leichtes Fieber oder Gewichtsverlust. Die Tuberkulose war 2014 die erste Erkrankung, die im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung behandelt werden konnte.

Urologische Tumoren

Die ambulante spezialärztliche Versorgung (ASV) steht Patienten offen, die an urologischen Tumoren erkrankt sind. Dazu zählen etwa Prostatakrebs oder Harnblasenkrebs. Patienten mit urologischen Tumoren können die ASV in Anspruch nehmen, wenn sie aufgrund ihrer fortgeschrittenen Erkrankung eine multimodale Therapie oder Kombinationschemotherapie benötigen.

Informationen von G-BA, GKV-Spitzenverband und KBV

Neben dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) haben auch der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) umfassende Informationangebote zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung zusammengestellt.

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