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Krankenkassen Uni-Klinikum gewinnt Millionenklage

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat entschieden, dass Krankenkassen die Modernisierung der Magdeburger Herzmedizin voll bezahlen müssen.

Von Bernd Kaufholz 07.06.2018, 01:01

Magdeburg l Das Urteil der 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Magdeburg fiel nach drei Stunden eindeutig aus: Die Klage des Uni-Klinikums Magdeburg gegen das Land hatte Erfolg. Die Krankenkassen müssen für die Verbesserung der Herzmedizin tief in die Tasche greifen und dem Klinikum für drei Jahre jeweils 974.500 Euro auf den Tisch legen. Eine modernere Herzmedizin war vom Aufsichtsrat des Klinikums bereits 2014 nicht nur abgesegnet, sondern sogar gefordert worden.

Diese Entscheidung war Ausgangpunkt für die spätere juristische Auseinandersetzung zwischen Uni und Land. Die Forderung nach besserer, intensiverer und modernerer Herzmedizin war lauter geworden, nachdem die besorgniserregende Anzahl von Herztoten auf dem Tisch lag: Laut Herzbericht der Deutschen Herzstiftung kamen 2014 auf 100.000 Sachsen-Anhalter 391 Herztote. Trauriger Deutschlandrekord. Auch bei der Zahl der Krankenhausaufenthalte aufgrund von Herzerkrankungen liegt Sachsen-Anhalt an der Spitze. 2015 kamen auf 100.000 Einwohner 2697 Klinikeinweisungen.

Für den Aufsichtsrat der Uniklinik war es keine Frage, dass Geld in die Hand genommen werden muss, um den unhaltbaren Zuständen entgegenzuwirken. Bemerkenswert: Zum achtköpfigen Aufsichtsrat gehörten die damaligen Landesminister Norbert Bischoff (Arbeit und Soziales/SPD), Hartmut Möllring (Wissenschaft und Wirtschaft/CDU) und Jens Bullerjahn (Finanzen/SPD). Die Uni rüstete in Sachen Herzmedizin auf, schaffte teure Geräte an, stellte zusätzliche Pflegekräfte ein und sah sich nach Herzspezialisten um.

Doch die Krankenkassen stellten sich bei den Budgetverhandlungen 2015 quer: Zu viel, zu teuer, nicht gerechtfertigt, hieß es. Die Kassenleistungen für 2015 bis 2017 wurden zusammengestrichen – jährlich um 25 Prozent – den sogenannten Mehrleistungsabschlag. Er wird immer dann herangezogen, wenn Kassen meinen, Kliniken seien über das Ziel hinausgeschossen – insgesamt knapp drei Millionen Euro.

Doch mit dem Aufsichtsrats-Papier, unterzeichnet von drei Landesministern, in der Hand zog das Klinikum vor die Schiedsstelle. Das ist der Vermittler bei Streitigkeiten zwischen Kassen und Kliniken. Das Klinikum sei aufgrund des zu kostenintensiven Ausbaus des Herz-Sektors nicht im Recht, entschied das Gremium. Das aufsichtführende Sozialministerium schloss sich an.

„Uns blieb im Interesse der Patienten nur der Gang zum Gericht, um zu klagen“, sagt Kerstin Stachel, kaufmännische Direktorin des Universitätsklinikums. Und das Gericht gab der Uni recht und entschied, dass die Entscheidung der Schiedsstelle „zu verwerfen ist“.

Ein schriftliches Urteil liege noch nicht vor, hieß es am Donnerstag aus dem Sozialministerium. Deshalb könne man zu weiteren Schritten nichts sagen.

Der Kommentar “Mit Herz und Verstand” zum Thema.