Krankenhausplan Landtag verabschiedet Krankenhausgesetz

Saarbrücken · Das Gesetz ist die Grundlage für den Krankenhausplan. Nachdem die SPD daran zuvor noch Kritik geübt hatte, trägt sie ihn nun mit – unter einer Bedingung.

 Mit den Stimmen von CDU, SPD und AfD wurde gestern das reformierte Krankenhausgesetz verabschiedet.

Mit den Stimmen von CDU, SPD und AfD wurde gestern das reformierte Krankenhausgesetz verabschiedet.

Foto: BeckerBredel

Lange war darum gerungen worden, gestern ist nun das neue Krankenhausgesetz mit den Stimmen von CDU, SPD und AfD verabschiedet worden. Das Gesetz bildet die Grundlage für den Krankenhausplan, der die Kliniklandschaft im Saarland von 2018 bis 2025 regeln soll. Er sieht unter anderem vor, die Zahl der Betten an den 21 Krankenhäusern um mehr als 500 aufzustocken. Die SPD hatte es grundsätzlich begrüßt, dass nach jahrzehntelangem Abbau von Betten eine Kehrtwende stattfinden soll. Doch sie kritisierte, 500 Betten lägen aller Voraussicht nach über dem Bedarf. Auch würden mit dem Plan keine Doppelstrukturen in den Kliniken abgebaut.

Nun hat die SPD in den Verhandlungen mit dem Koalitionspartner offenbar durchgesetzt, dass der Plan in zwei bis drei Jahren durch ein Gutachten evaluiert und gegebenenfalls angepasst wird. Es sei ein guter Schritt, dass künftig mehr Betten vorgehalten werden sollen, sagte Martina Holzner (SPD) gestern im Landtag. „Ob der Bedarf tatsächlich so groß ist, wird sich zeigen.“

Knackpunkt des neuen Gesetzes waren jedoch die Personaluntergrenzen. Die Landesregierung hatte ursprünglich für alle Stationen eine Mindestzahl an Personal festlegen wollen. Rechtsverbindliche Vorgaben sind nach Ansicht eines Gutachters aber nur möglich, wenn der Bund entsprechende Standards festlegt. Für sechs pflegesensitive Bereiche haben die Krankenhausbetreiber und Krankenkassen den Auftrag des Bundestages, Personaluntergrenzen auszuhandeln. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung hatten sich Union und SPD zudem darauf geeinigt, Untergrenzen für alle bettenführenden Stationen festzulegen. Einen Gesetzentwurf dazu hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn allerdings noch nicht vorgelegt. Gewerkschaften fürchten zudem, dass sich beim Großteil der Stationen nichts ändern wird.

Mit dem neuen Gesetz hat die Landesregierung nun die Möglichkeit, wenn auf Bundesebene die Personalvorgaben erarbeitet wurden, diese auch im Land vorzuschreiben. Raphael Schäfer (CDU) sprach von einer „echten Zäsur“: Erstmals könne das Land Personaluntergrenzen per Rechtsverordnung bestimmen und Anforderungen an die Qualifikation der Pflegekräfte formulieren. „Leider sind keine ganz schnellen Lösungen möglich bei den Personalzahlen.“ Aber Rechtssicherheit gehe vor Schnelligkeit.

Die Linke warf der Gesundheitsministerin Versagen vor: „Sie haben versprochen, dass die Personaluntergrenzen kommen“, sagte Astrid Schramm. „Nun haben Sie eine Kehrtwende par excellence hingelegt.“ Das Land schiebe die Verantwortung auf den Bund ab, statt eigene Vorgaben zu formulieren. Dies sei „ein Schlag ins Gesicht der Beschäftigten“.

Diesen Vorwurf wies Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU) von sich: „Das lasse ich mir nicht nachsagen.“ Die Arbeitsbedingungen in der Pflege seien schlecht, räumte sie ein, doch das Saarland sei das einzige Bundesland, das alle Beteiligten an einen Tisch geholt habe, um Verbesserungen zu erzielen.

Schramm warf dem Ministerium zudem vor, die geplanten zusätzlichen 500 Betten „nach dem Gießkannenprinzip“ verteilen zu wollen. Dem widersprach Hermann Scharf (CDU): Der Bettenaufwuchs ziele auf eine Spezialisierung ab. So würde vor allem in der Geriatrie, der Inneren Medizin sowie der Kinder- und Jugendmedizin aufgestockt.

Das reformierte Gesetz sieht außerdem vor, dass die Investitionsförderung des Landes nicht mehr pauschal erfolgen, sondern sich stärker am Bedarf der einzelnen Häuser orientieren soll. Die jährlichen Investitionsmittel des Landes in Höhe von derzeit 32,5 Millionen Euro sollen bis 2022 auf 38,5 Millionen Euro erhöht werden. Angesichts des Sanierungsstaus an den Kliniken ist das wohl nur ein Tropfen auf den heißen Stein. 433 Millionen Euro Investitionsmittel fehlten an saarländischen Krankenhäusern, sagte Martina Holzner (SPD). Die zusätzlichen Millionen reichten noch lange nicht, „aber es ist ein klares Signal“.

Die AfD unterstützte die Gesetzesnovellierung. Man sehe „einige Verbesserungen“ in dem Entwurf, so Rudolf Müller. Die Linke hingegen enthielt sich.

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