MDK-Personalchef gewinnt Rechtsstreit

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) Rheinland-Pfalz muss seinen ehemaligen Personalchef wieder einstellen. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat seine...

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ALZEY. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) Rheinland-Pfalz muss seinen ehemaligen Personalchef wieder einstellen. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat seine Entlassung für ungültig erklärt. Derzeit verhandeln Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Neugestaltung der Stelle. Der MDK entscheidet unter anderem darüber, ob und wie viel Geld aus der Pflegeversicherung Betroffenen zusteht.

Im August 2016 hat der MDK seinen ehemaligen Personalchef entlassen. Anlass für die Kündigung war eine Mail, die er im Oktober 2013 geschrieben hatte. In der Mail, die dieser Zeitung nicht vorliegt, soll es laut Gericht um den freigestellten MDK-Geschäftsführer Gundo Zieres gegangen sein, der seit fünf Jahren um eine Weiterbeschäftigung kämpft.

Affäre Zieres sorgt für schwere Unruhen

Die Affäre Zieres hat beim MDK für schwere Unruhen gesorgt: Unter anderem kam es im Sommer 2016 zu einer kleinen Entlassungswelle. Davon betroffen waren auch die damalige Vorsitzende des Personalrates und eben der Personalchef.

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Die Begründungen für die Entlassungen waren zweifelhaft. Letztlich, sagen Kenner des Prüfdienstes gegenüber dieser Zeitung, sei es darum gegangen, dass die Gefeuerten Zieres zu nahe gestanden hätten: Die Vorsitzende des Personalrates hat der MDK großzügig abgefunden. Der Personalchef ging den Gerichtsweg.

Der MDK hatte seinem Personalchef 2016 vorgeworfen, er habe sich in einer Mail, die den Verantwortlichen bekannt wurde, kritisch gegenüber Zieres geäußert, in den Prozessen um Zieres diese Äußerungen dann aber nicht wiederholt. Das hatten die MDK-Verantwortlichen als Falschaussage und Vertrauensbruch gewertet.

Verdacht ist „nicht dringlich“ genug

Das Landesarbeitsgericht sagt nun: Der Verdacht, dass der Personalchef vor Gericht falsch ausgesagt habe, sei „nicht dringlich“ genug. Und für die Aussagen in der Mail müsse er sich nicht rechtfertigen. Er habe nicht davon ausgehen können, dass diese in die Hand Dritter geraten könne. Da er länger als 15 Jahre beim MDK beschäftigt sei, genieße er einen umfassenden Kündigungsschutz. Es müssten härtere Gründe für eine wirksame Entlassung vorliegen.

Der MDK muss den ehemaligen Personalchef wieder zum alten Gehalt einstellen. Entgangene Gehälter muss der Prüfdienst mit Zinsen nachzahlen. Eine Revision ist nicht möglich.

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Laut MDK sei die alte Stelle wegrationalisiert worden: „Erste Überlegungen, wo und wie ein sinnvoller Einsatz erfolgen kann, sind bereits ausgetauscht worden“, heißt es in einer Erklärung. Es solle eine „akzeptable und praktikable“ Beschäftigung für ihn gefunden werden.

Von Mario Thurnes