Antwort des BMG
Kein Kurswechsel bei Klinik-Finanzierung
BERLIN. Die Bundesregierung hält offensichtlich wenig von den Vorschlägen des wissenschaftlichen Beirats im Bundesfinanzministerium. Das Gremium hat im Juni ein Gutachten unter anderem zu Reformoptionen in der Krankenhausfinanzierung vorgelegt: Es empfahl entweder den Wechsel zur monistischen Finanzierung allein durch die Kassen oder die Bildung eines Investitionsfonds, in den Länder verpflichtend einzahlen.
Es gebe "keinen Anlass, die Umsetzbarkeit der Reformvorschläge (...) verfassungsrechtlich zu bewerten", heißt es in der Antwort auf eine Frage der Grünen-Abgeordneten Manuela Rottmann. Zwar teile die Regierung "einige Befunde" des Beirats, erklärt BMG-Staatssekretär Thomas Gebhart.
Doch im Koalitionsvertrag hätten sich Union und SPD darauf verständigt, dass die Länderkompetenz in der Krankenhausplanung erhalten bleiben soll – genauso wie ihre Verpflichtung zur Investitionsfinanzierung. (fst)