Zusammenfassung
Während sich die Versorgung der Bevölkerung mit adipositaschirurgischen Operationen seit 2008 stetig verbessert hat, gilt das für die postbariatrische Wiederherstellungschirurgie nicht. In diesem Bereich entscheiden nicht nur die Krankenkassen überwiegend patientenunfreundlich, auch die Gerichte sind sehr zurückhaltend. Theoretisch ist eine Hautstraffungsoperation als Krankenhausbehandlung eine Leistung der GKV, die nach Vorlage einer Verordnung als Sachleistung erbracht wird. In der Praxis wird dieses System zu Lasten der Patienten abgewandelt: Regelmäßig (und systemwidrig) verlangen die Leistungserbringer von den Patienten zusätzlich noch eine Kostenzusage der Krankenkasse. Das Dilemma: Solange eine Verordnung nicht ausreicht, um stationär aufgenommen und mit einer Wiederherstellungsoperation versorgt zu werden, ist der ehemals Adipöse darauf angewiesen, bei seiner Krankenkasse einen Antrag zu stellen, dies obwohl das deutsche Recht eine Vorabgenehmigungspflicht von Krankenhausbehandlung nicht kennt. Gegen ablehnende Entscheidungen sind Widerspruch und Klage möglich.
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Werner, T.C. (2018). Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse. In: Jandali, Z., Müller, K., Jiga, L. (eds) Wiederherstellungsoperationen nach starker Gewichtsabnahme. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-57382-2_5
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