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Saarländische Krankenhausgesellschaft e.V.
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Inhalt

SKG-Pressemitteilungen

14.12.2018

SKG ist verärgert über Haushaltsbeschluss des Landtages – SKG fordert Gesundheitsministerium auf, aufsichtsrechtliche Maßnahmen gegenüber der IKK Südwest zu ergreifen


Der Vorstand der Saarländischen Krankenhausgesellschaft e.V. (SKG) hat im Nachgang zur Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2019/2020 durch den Saarländischen Landtag sein Unverständnis und seinen Ärger gegenüber den Vorsitzenden der beiden Koalitionsfraktionen zum Ausdruck gebracht. Wörtlich heißt es in dem Schreiben:
Kategorie: SKG-Pressemitteilungen

„Der Vorstand der Saarländischen Krankenhausgesellschaft e. V. hat mit Enttäuschung und Verärgerung die heutige Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2019/20 zur Kenntnis genommen.

Obwohl wir in verschiedenen Gesprächen Ihnen und den Fachpolitikern Ihrer Fraktion die Nöte und finanziellen Probleme der 22 saarländischen Krankenhäuser dargestellt hatten, haben Sie es nicht vermocht, die Investitionsförderung der Kliniken auf ein halbwegs erträgliches Niveau zu erhöhen. Auch für die Krankenhäuser gilt: Wenn ich die Infrastruktur weiter auf Verschleiß fahre, steigt der Investitionsbedarf deutlich an. Für eine qualitativ gute Krankenhausversorgung wird aber eine funktionstüchtige, den heutigen technischen Standards angemessene und auch betriebssichere Infrastruktur benötigt. Das von der Landesregierung in Auftrag gegebene Investitionsgutachten und auch die Berechnungen des „Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus“ (InEK) haben einen erheblichen Investitionsstau für unsere Krankenhäuser ergeben.

Mit dem von der Landesregierung im Sommer beschlossenen Krankenhausplan wurden den Kliniken im Land 600 voll- und teilstationäre Plätze zusätzlich zugewiesen. Diese Betten können und sollen weder auf den Fluren noch auf den Dachböden der Krankenhäuser aufgestellt werden; auch bedarf es aufgrund der Bettenaus-weitung zusätzlicher Untersuchungsräume nebst medizin-technischer Ausstattung. Das löst weiteren Investitionsbedarf aus.

All das hat offensichtlich Sie und die Mitglieder der Koalitionsfraktionen nicht überzeugt, die Investitionsförderung wie im Koalitionsvertrag versprochen auf 38,5 Mio. Euro im Jahr zu erhöhen.

Wir bedauern es sehr, dass Ihnen unsere Krankenhäuser so wenig am Herzen liegen – denn wir sind überzeugt, dass an der Gesundheit der Saarländerinnen und Saarländer nicht gespart werden darf.“

Außerdem hat der Vorstand der SKG Ministerin Monika Bachmann und Staatssekretär Stephan Kolling aufgefordert, Ihrer Verantwortung als Aufsichtsbehörde über die IKK Südwest nachzukommen und diese aufzufordern, die umfangreichen Klagen gegen die saarländischen Krankenhäuser zurück zu ziehen und die rechtswidrig vorgenommenen Verrechnungen umgehend zu erstatten.

Der Brief hat folgenden Wortlaut:

„Sehr geehrte Frau Ministerin Bachmann, sehr geehrter Herr Staatssekretär Kolling,

in den vergangenen Wochen wurden die Krankenhäuser mit Rückforderungen verschiedener Krankenkassen für neurologische und geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlungen aus den Jahren 2014 bis 2016 konfrontiert, die längst abgeschlossen und bezahlt waren. Zur Lösung des Problems wurde im Zuge des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes eine gesetzliche Ausschlussfrist in § 325 SGB V eingeführt, wonach die Krankenkassen ihre Ansprüche auf Rückzahlung von bezahlten Vergütungen verlieren, wenn diese vor dem 1. Januar 2017 entstanden sind und nicht bis zum 09. November 2018 gerichtlich geltend gemacht wurden. Demnach dürfen Krankenkassen vermeintliche Rückforderungsansprüche aus den Jahren 2014 bis 2016 nicht mit anderen durch das Krankenhaus erbrachten und abgerechneten Leistungen verrechnen.

Die Geschäftsstelle der SKG wurde von einzelnen Krankenhäusern darüber informiert, dass einige Krankenkassen dennoch vermehrt Verrechnungen zum Thema neurologische und geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlungen vorgenommen und/oder noch vor dem 09.11.2018 Klagen bei den Sozialgerichten eingereicht haben.

Dankenswerterweise hat am 19.11.2018 auf Einladung von Herrn Staatssekretär Kolling eine Beratung mit den Krankenkassen und den Krankenhäusern stattgefunden.

Am 06.12.2018 wurde in einem Spitzengespräch zwischen GKV-Spitzenverband, BMG und DKG eine gemeinsame Empfehlung zum Umgang mit Klagen und Verrechnungen im Zusammenhang mit der Verkürzung der Verjährungsfrist beschlossen. Eine der wesentlichen Regelungen der Empfehlung ist der dringende Auftrag an die Krankenkassen zu prüfen, ob eingelegte Klagen zurückgenommen bzw. Verrechnungen zurückgezahlt werden können. Dabei sollen sich die Krankenkassen an den neuen rückwirkenden OPS-Klarstellungen des DIMDI orientieren.

Nach Rücksprache der Geschäftsstelle der SKG mit den einzelnen Krankenkassen gab es erste positive Signale, die auf eine Umsetzung der Empfehlung hindeuten:

  • Die Knappschaft berichtete, dass sie weder Klagen eingereicht noch Verrechnungen durchgeführt habe.
  • Laut vdek werden sich die zugehörigen Ersatzkassen an die Empfehlung zwischen GKV-Spitzenverband, BMG und DKG halten.
  • Die AOK kündigte direkte Gespräche mit den Krankenhäusern an (ab Januar 2019), in denen Einzelfälle diskutiert und individuelle Lösungen gefunden werden sollen.
  • Von der IKK Südwest gab es die Rückmeldung, dass trotz der Unterzeichnung der Empfehlung durch den Spitzenverband der IKK nach wie vor eine andere Rechtsauffassung vertreten wird. Somit werden Verrechnungen und Klagen zu Komplexbehandlungen von der IKK Südwest voraussichtlich nicht zurückgenommen.

Das Verhalten der IKK Südwest veranlasst den Vorstand der Saarländischen Krankenhausgesellschaft e.V., Sie als zuständige Aufsicht über die IKK Südwest dringend zu bitten, die IKK Südwest anzuweisen, sich gemäß den Empfehlungen der Krankenkassenverbände auf der Bundesebene, der DKG und des Bundesgesundheitsministers zu verhalten. Die betroffenen Krankenhäuser unseres Landes werden sich ebenfalls mit dieser Forderung unmittelbar an die IKK Südwest wenden.

Des Weiteren möchten wir Sie nachdrücklich bitten, sich auf der Bundesebene für ein generelles Aufrechnungsverbot für die Krankenkassen einzusetzen. Aktuell werden den saarländischen Krankenhäusern rund 40 Mio. Euro von den Krankenkassen auf dem Wege der Verrechnung vorenthalten. So gesehen waren die Aufrechnungen der letzten Woche für das eine oder andere Haus der Tropfen, der das Fass sprichwörtlich zum Überlaufen gebracht hat, weil damit die Liquidität in bedrohlichem Ausmaß geschmälert wurde. Der Landesvertrag nach § 112 SGB V, der erst nach einer Schiedsstellenentscheidung zustande gekommen ist, sieht keineswegs die Möglichkeit der Verrechnung vor – dennoch ist es eine gängige Praxis der Kostenträger, die sich zudem auf eine BSG-Entscheidung aus dem Jahre 2016 berufen. Deshalb halten wir ein gesetzliches Verbot der Aufrechnung für notwendig, um weiteren Schaden von den Krankenhäusern abzuwehren.“

Die Saarländische Krankenhausgesellschaft e.V. (SKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger im Saarland. Sie vertritt seit 1950 die Interessen der gegenwärtig 21 öffentlichen und freigemeinnützigen Krankenhäuser des Saarlandes in der Landes- wie Bundespolitik und nimmt ihr per Gesetz übertragene Aufgaben wahr. Die saarländischen Krankenhäuser versorgen jährlich stationär etwa 300.000 Patienten. Mit zusammengenommen rund 14.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind sie einer der größten Arbeitgeber des Saarlandes.

 

Für Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung:

  • Geschäftsführer Dr. Thomas Jakobs Tel.: 0681 / 9 26 11 - 11
  • Pressereferentin Patricia Guckelmus, Tel.: 0681 / 9 26 11 – 12