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Soziales

Landessozialgericht erwartet hohe Zahl neuer Verfahren

Darmstadt. Ihren Angaben zufolge haben ​Krankenkassen schon Ende 2018 Klagen gegen Klinikabrechnungen im "höheren vierstelligen Bereich" eingereicht. Von einer weiteren Steigerung sei auszugehen.

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Das am 9. November 2018 im Bundestag beschlossene Gesetz verkürzt die Verjährungsfrist für Ansprüche der Kassen an Krankenhäuser. Die Ansprüche auf Vergütung erbrachter Leistungen und auf Erstattung überbezahlter Vergütungen verjähren nunmehr nach zwei Jahren. Zuvor galt eine Verjährungsfrist von vier Jahren.

Die Zahlen für das vergangene Jahr liegen nach Angaben des Landessozialgerichts noch nicht vor. 2017 waren bei den Sozialgerichten 22 402 neue Verfahren eingegangen, knapp 3,8 Prozent weniger als im Vorjahr. Das Landessozialgericht als zweite Instanz hatte mit 1995 neuen Verfahren zu tun, etwa 5,8 Prozent weniger Fälle als 2016.

dpa

OP

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