Die Zentralstelle für Wirtschaftsstrafsachen der Staatsanwaltschaft Oldenburg hat Anklage gegen Thomas Breidenbach, den ehemaligen Geschäftsführer des Josef-Hospitals Delmenhorst (JHD), erhoben. Der Vorwurf lautet: Subventionsbetrug. Die Anklageschrift datiert bereits vom 8. Dezember, aktuell liegen die Akten beim Amtsgericht Delmenhorst, das im sogenannten Zwischenverfahren den Beteiligten die Möglichkeit zu Stellungnahmen eingeräumt hat und prüft, ob ein Verfahren eröffnet wird. Im September 2018 hatte die Stadt Delmenhorst im Zuge des Insolvenzverfahrens des Krankenhauses Strafanzeige wegen Subventionsbetrugs und Untreue im Zusammenhang mit der Anschaffung eines medizinischen Gerätes gestellt.
Sehr konkret geht es um den Kauf eines neuen Nierensteinzertrümmerers. 710 000 Euro hatte die Politik im Haushalt 2016 dafür bewilligt, es handelte sich um Geld aus dem Kommunalen Investitionsprogramm des Bundes für finanzschwache Kommunen. Im Sommer 2015 war ein warmer Geldregen von insgesamt 3,6 Millionen Euro über die Stadt heruntergekommen. Wobei die Stadt nicht alle Wünsche, die Breidenbach seinerzeit stellte, erfüllen konnte und wollte. Der Krankenhaus-Geschäftsführer hatte damals einen Antrag über insgesamt 1,4 Millionen Euro für neue medizinische Geräte gestellt. Da der Nierensteinzertrümmerer Priorität genoss, sollte er dann auch angeschafft werden.
Geld für die Liquidität
„Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft besteht danach gegen den ehemaligen Geschäftsführer ein hinreichender Tatverdacht, er habe im Jahre 2016 Fördermittel zweckwidrig, nämlich für den allgemeinen Betrieb der Krankenhausgesellschaft, verwendet“, führt Thorsten Stein, Pressesprecher der Oldenburger Staatsanwaltschaft aus. Was ein wichtiges Detail ist: Breidenbach handelte also nicht so, um sich selbst zu bereichern, sondern um das Krankenhaus am Leben zu erhalten. Offensichtlich konnte schon 2016 nur mit solchen Methoden die Insolvenz abgewendet werden.
Zudem ist damals auch tatsächlich ein Nierensteinzertrümmerer für die extrakorporale Stoßwellenlithotripsie, wie es im Medizinerdeutsch heißt, für die Urologie angeschafft worden, ist auf Anfrage vom JHD zu erfahren. Das Gerät befinde sich auch heute noch im Einsatz und werde genutzt. Nur ganz offensichtlich wurde es nicht mit dem Geld der Stadt, sondern eben später, mit anderem Geld bezahlt. Das dürfte – sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen – von essenzieller Bedeutung für die Bemessung des Strafrahmens sein, denn der bewegt sich bei Vergehen gegen Paragraf 264, Absatz 1 des Strafgesetzbuches zwischen Freiheitsstrafe, und zwar bis zu fünf Jahren, oder einer Geldstrafe, erläutert Stein.
Aus dem ehemaligen Josef-Hospital, das sich zu 90 Prozent im Besitz der katholischen Stiftung St. Josef und nur zu zehn Prozent im Besitz der Stadt befand, ist zu erfahren, dass eine Zahlungsunfähigkeit weder 2016 noch im ersten Halbjahr 2017, also bis zu Breidenbachs Abschied, der anschließend die Leitung des St.-Georg-Klinikums in Eisenach übernahm, ein Thema gewesen sei. „Dass das Geld knapp war, wurde immer mal wieder thematisiert, mehr aber nicht“, heißt es von einem Insider. Deswegen sei im Spätsommer 2017 die Überraschung auch extrem groß gewesen, als Breidenbachs Nachfolger Ralf Delker die Reißleine zog und eine Insolvenz in Eigenverwaltung auf den Weg brachte. Ein Schritt, der wahrscheinlich schon viel früher hätte gemacht werden können. Doch immer wieder ist es wohl gelungen, die Liquidität aufrecht zu erhalten, unter anderem auch mit dem Geld, das seitens der Versicherung nach dem Feuer am Standort Westerstraße in der Stadtmitte an das Krankenhaus gezahlt wurde.
Wann das Zwischenverfahren am Amtsgericht Delmenhorst abgeschlossen ist, lässt sich aktuell nicht abschätzen. Amtsgerichtsdirektor Detlev Lauhöfer bestätigte auf Anfrage lediglich den Eingang der Anklage.