Michael Baas

Das Thema war ein Aufreger Ende 2018. Inzwischen bemüht sich das Gros der Akteure in Kliniken und Krankenkassen darum, die Wogen im Streit um rückwirkend geltend gemachte Ansprüche der Kassen bei der Vergütung von Schlaganfallbehandlungen zwischen 2014 und 2016 zu glätten. Ausgestanden aber ist das Thema nicht. Das betont der Geschäftsführer der Kreiskliniken Armin Müller. Auch die in der Sache vom Chef der AOK Baden-Württemberg Christopher Hermann formulierte Kritik an den Kreiskliniken weist Müller gegenüber dieser Zeitung zurück.

Die Kontroverse hat zwei Ausgangspunkte. Einerseits sind das zwei Urteile des Bundessozialgerichtes zu den Komplexpauschalen für geriatrische und neurologische Behandlungen, wobei es bei Letzteren um die Schlaganfallbehandlung geht; andererseits ist das eine Verkürzung der Verjährungsfristen seitens des Bundestages, sprich des Gesetzgebers, im Kontext des diesen Monat in Kraft getretenen Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes. Aus den Urteilen hatten diverse Krankenkassen Ansprüche gegenüber Kliniken abgeleitet und diese, getrieben von der Politik, zu sichern versucht. Einige auf dem Klageweg; andere wie die AOK hatten die strittigen Beträge gleich im sogenannten Aufrechnungsverfahren einbehalten. Ein Modus, den Hermann dieser Woche gegenüber dieser Zeitung erneut verteidigt hat. Gleichzeitig betonte der AOK-Chef da aber auch, das Thema im Interesse der Kliniken „bereinigen“ zu wollen. Dazu brauche es indes auch die Kooperationsbereitschaf der Häuser und da sehe er in Lörrach durchaus Luft nach oben. Diese Einschätzung weist Müller wiederum entschieden zurück. Die Kliniken hätten alle Prüfanfragen der AOK bis zum 3. Januar, also „zeitnah und zügig“, beantwortet, teils in 48 Stunden.

Unabhängig davon sei aber zu hinterfragen, was überhaupt geprüft werde. Das Gros der Anfragen betreffe Sachverhalte, die in der „vorbildlichen Schlaganfallkonzeption des Landes“ bereits gecheckt, durch entsprechende Zertifizierungen bestätigt und vom Medizinischen Dienst der Kassen zusätzlich bestätigt worden seien. Insofern irritiere die Praxis allemal. Schließlich binde sie bei allen Ressourcen – bei den Kliniken, den Krankenkassen und im Fall der Klagen auch bei den Sozialgerichten.

Ressourcen, die im Fall der Kliniken wie der Krankenkassen, letztlich Patienten und Beitragszahlern entzögen würden. So sind allein die Kreiskliniken nach Angaben ihres Controllers Timo Götz nach wie vor mit rund 800 strittigen Fällen konfrontiert; darunter befinden sich etwa 400, die auf dem Klageweg verfolgt werden, und weitere 400, in denen sich die Kassen wie die AOK auf Basis des Aufrechnungsverfahrens schon selbst bedient haben und die nun nachgearbeitet werden müssen. Für die Kliniken gehe es allein bei Letzteren noch um rund 600 000 Euro, betonen Müller und Götz.

Beispiele dafür, dass es anders geht, hat der Klinikgeschäftsführer jedenfalls zur Hand. So gibt es Kassen, wie die Techniker Krankenkasse, die von vornherein darauf verzichten, Forderungen geltend zu machen, da diese auf der rückwirkenden Anwendung eines Urteils basieren. Das ist im allgemeinen Rechtsverständnis zumindest ungewöhnlich – zumal der Bundestag auf Initiative des Gesundheitsministeriums und von Minister Jens Spahn (CDU) laut Müller inzwischen die ursprüngliche Rechtslage wiederhergestellt hat. Mittlerweile gibt’s denn auch weitere Kassen, wie BKK mhplus, die ihre Klagen daher zurückgezogen haben. Im Fall der Kreiskliniken waren das laut Götz 54. Die Praxis der AOK wirft aus Sicht der Kliniken also weiter Fragen auf. Indes, auch darauf verweisen Müller und Götz, gibt’s auch Kassen, die in der Sache ganz stur sind und bisher nicht erreichbar seien. Dazu zählt laut Müller die IKK classic.

Im Endeffekt vermischt der Fall aber ohnehin zwei Ebenen, die nicht zusammen gehören. Anders gesagt, einige Kassen instrumentalisieren die legitime Qualitätsdiskussion, um im besten Fall auch ihre Budgets zu entlasten. Dabei wurde die Qualität der Schlaganfallbehandlung gerade in Baden-Württemberg in Regie des Landes zuletzt systematisch zum flächendeckenden Netz lokaler, regionaler und zentraler Versorgungszentren ausgebaut.

Die Kreiskliniken sind da seit 2018 übrigens als regionales Zentrum mit einem Einzugsgebiet über die Kreisgrenzen hinaus definiert und verzeichneten 917 Fälle. Das sind fast drei Mal so viele wie 2009 (347) und gut 150 mehr als im Jahr 2016.