Arbeit.Gesundheit.Soziales.
Mit Menschen für Menschen.

Nachfolge für den "Pflege-TÜV" vorgestellt

Minister Karl Josef Laumann

Beurteilung von Pflegequalität: Minister Laumann begrüßt grundlegende Neuerungen

Auf der ersten von fünf Regionalveranstaltungen stellt der Minister das neue Beurteilungssystem Vertretern von Pflegeeinrichtungen vor

Ab November 2019 gibt es veränderte Qualitätsprüfungen in der stationären Pflege. Diese stellte Gesundheits- und Pflegeminister Karl-Josef Laumann heute auf der ersten von fünf Regionalveranstaltungen zum „Neuanfang bei der Qualitätsbeurteilung in der Pflege“ in Düsseldorf vor: „Das neue System wird die Art und Weise, wie Qualität bewertet und dargestellt wird, vollkommen verändern“, so Laumann: „Die Pflegenoten sind damit Geschichte.“
26. April 2019
Die Qualitätsbeurteilung in Pflegeeinrichtungen erfolgt künftig anhand verschiedener Kriterien, die die Versorgungsqualität der Bewohner widerspiegeln. Diese Kriterien berücksichtigen beispielsweise den Erhalt der Mobilität oder die Entstehung von Druckgeschwüren.

Die Versorgungsergebnisse werden von den Einrichtungen erfasst und anschließend von einer neutralen Institution ausgewertet. Auch die externen Qualitätsprüfungen durch die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) orientieren sich ab November stärker als bisher am Ziel, die Wirkung der Versorgung zum Wohle der Patienten zu beurteilen.

Die Ergebnisse dieser Prüfungen fließen in eine öffentliche Qualitätsdarstellung ein und ermöglichen den Bürgerinnen und Bürgern künftig einen Vergleich der Einrichtungen.

Laumann betonte, dass er wisse, dass die Einführung des neuen Systems eine erneute Herausforderung für die Einrichtungen bedeute: „Sie bietet aber auch große Chancen. Genau deshalb bieten wir diese fünf Regionalveranstaltungen für die Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen als Unterstützung an.“

Informationen aus erster Hand erhalten die eingeladenen Vertreter der 2.190 vollstationären Einrichtungen während der Veranstaltungen von Dr. Klaus Wingenfeld vom Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld (IPW). Dieser hat das neue Bewertungssystem maßgeblich mitentwickelt. „Die Umstellung auf die neue Qualitätsbeurteilung wird sich auch in den Einrichtungen positiv auswirken. Das interne Qualitätsmanagement der Einrichtungen wird gestärkt und die Fachlichkeit der Beschäftigten wird eine Aufwertung erfahren“, betonte Wingenfeld.

Die Einschätzung seitens der Prüfdienste ist ebenfalls positiv. „Mit den anstehenden Neuerungen verändert sich auch die Prüfpraxis des MDK“, so Robert Pelzer vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Nordrhein. „Künftig wird die pflegefachliche Beratung durch die Prüfdienste an Bedeutung gewinnen.“ Der MDK soll die Pflegeeinrichtungen konkret bei der Qualitätsverbesserung beraten und unterstützen.

Hintergrund:

Ab 1. November 2019 gelten neue Regelungen für die Qualitätsprüfungen im stationären Pflegebereich. Fast zeitgleich erfolgt die Einführung eines neuen Indikatorenansatzes zur Beurteilung von Ergebnisqualität in den Einrichtungen. Die Neuregelung umfasst außerdem die Neugestaltung einrichtungsbezogener öffentlicher Qualitätsberichte, die Bürgerinnen und Bürgern Aufschluss über die Einrichtungsqualität geben. Die Einführung des neuen Systems zur Qualitätsbeurteilung und Qualitätsdarstellung wurde mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) gesetzlich festgeschrieben.

Weitere Veranstaltungen der Reihe Neuanfang bei der Qualitätsbeurteilung in der Pflege:
  • 06. Mai 2019 in Bielefeld
  • 10. Mai 2019 in Münster
  • 16. Mai 2019 in Köln
  • 20. Mai 2019 in Dortmund

Weitere Informationen: