Der Nuklearmediziner 2019; 42(01): 76-78
DOI: 10.1055/a-0770-6667
Recht und Wissenschaft
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Neuartige Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) im Krankenhaus – BSG erhöht die Anforderungen

Kyrill Makoski
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Publication Date:
25 April 2019 (online)

Die Medizin entwickelt sich fort. Es gibt daher immer wieder neue Behandlungsmethoden und Therapieansätze. Der Gesetzgeber will deutschen Patienten diese Möglichkeiten nicht vorenthalten. Er hat deswegen ein differenziertes Regime zur Einführung neuartiger Untersuchungs- und Behandlungsmethoden geschaffen: Während im ambulanten Bereich jede Methode zunächst einzeln zugelassen werden muss, bevor sie zulasten der GKV angewendet werden darf (§ 135 SGB V), soll im stationären Bereich eine größere Therapiefreiheit gelten: Danach sind dort grundsätzlich alle Behandlungsmethoden zugelassen, soweit sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurden (§ 137c SGB V). Diese vom Gesetzgeber gewollte Freiheit hat das Bundessozialgericht (BSG) nunmehr aber wieder deutlich eingeschränkt (Urt. v. 19. Dezember 2017 – B 1 KR 17 /17 R).