13 Euro pro Versicherten Belastet Spahns Rechnungsreform für Kliniken die Beitragszahler?

Düsseldorf · Zwischen Krankenkassen und Kliniken herrscht seit Jahren Streit wegen der Abrechnungen. Gesundheitsminister Jens Spahn will das ändern. Doch sein Vorstoß könnte zuungunsten der Versicherten gehen.

 Gesundheitsminister Jens Spahn will die Abrechnungen zwischen Kliniken und Kassen reformieren.

Gesundheitsminister Jens Spahn will die Abrechnungen zwischen Kliniken und Kassen reformieren.

Foto: dpa/Kay Nietfeld

Die von Gesundheitsminister Jens Spahn angestrebte Abrechnungsreform für Kliniken könnte zu höheren Beiträgen für die Versicherten führen. Zu dieser Bewertung kommt der Landesverband Nordwest der Betriebskrankenkassen (BKK) in einer Hochrechnung, die unserer Redaktion vorliegt. „Jeder Beitragszahler darf die Beschränkung für Krankenkassen, die sich aus dem neuen Gesetzentwurf ergibt, mit 13 Euro bezahlen“, sagt Dirk Janssen, stellvertretender Vorsitzender der BKK-Nordwest.

Zwischen Krankenkassen und Kliniken herrscht seit Jahren Streit wegen der Abrechnungen. Die Krankenkassen stellen immer mehr falsche Klinikleistungen fest. Die Krankenhäuser wiederum werfen den Kassen Prüfwut vor. Spahns Gesetzentwurf sieht nun vor, dass im nächsten Jahr nur noch jede zehnte Klinikrechnung durch die medizinischen Dienste der Krankenkassen (MDK) geprüft werden darf. Ab 2021 sollen dann für jede Klinik höhere oder niedrigere Prüfquoten gelten. Je mehr falsche Abrechnungen, desto höher fällt die Prüfquote im Folgejahr aus. Die schwarzen Schafe unter den Kliniken sollen den Kassen zudem Aufschläge von bis zu 50 Prozent der Rechnungssummen zurückzahlen.

Die BKK-Nordwest begrüßt grundsätzlich den Versuch, die Abrechnungsproblematik in den Griff zu bekommen. Allerdings könne es nicht sein, so die Krankenkasse, dass falsch abgerechnete Leistungen nicht beanstandet werden können. Dies ist derzeit noch möglich. 2017 mussten die Kliniken insgesamt 2,8 Milliarden Euro an die Kassen zurückzahlen – eine Rekordsumme. Da es künftig aber eine festgelegte Prüfquote geben soll, zahlen die Kassen bald auch für ungeprüfte Leistungen, die fehlerhaft sein können. BKK-Vorstand Janssen: „Stellen Sie sich vor, Sie dürfen im Supermarkt nur jeden zehnten Kassenbon prüfen. Und bei allen anderen müssen Sie akzeptieren, unter Umständen Dinge zu bezahlen, die Sie gar nicht bekommen haben.“

2018 überprüften die Kassen nach Auswertung des MDK Nordrhein 17 Prozent der Klinikabrechnungen. „Wenn die Prüfquote auf zehn Prozent begrenzt wird, kostest das zunächst einmal viel Geld“, so die BKK. Hochgerechnet auf alle Krankenkassen entstünde ein Minus von rund 750 Millionen Euro. Ein Verlust, den sich die Kassen dann von den Beitragszahlern zurückholen.

Die Krankenhausgesellschaft NRW (KGNW) unterstützt Spahns Vorstoß. „Die vorgesehene Begrenzung der maximal zulässigen Prüfungen mittels Obergrenzen für Prüfquoten ist ausdrücklich zu begrüßen“, sagt Präsident Jochen Brink. Dies sei eine wichtige Intervention des Gesetzgebers gegen den Missbrauch der Einzelfallprüfungen durch einzelne Kassen. Nicht akzeptabel sind für die KGNW indes die angekündigten Strafaufschläge. „Sie können nur angewendet werden, wenn es sich tatsächlich um willentliche Falschabrechnungen handelt“, sagt Brink.

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