„Zur qualifizierten Versorgung der Patientinnen und Patienten leistet die Digitalisierung ebenso einen wertvollen Beitrag wie bei der zukunftsorientierten Gestaltung der Prozesse im Krankenhaus und in der gesamten diakonischen Versorgungskette.“, so Christoph Radbruch, Vorsitzender des DEKV anlässlich der DEKV-Jahrestagung 2019 in Berlin.

„Daher setzen sich Evangelische Krankenhäuser für den Einsatz moderner Technologien überall dort ein, wo sie sinnvoll und hilfreich sind. Unsere Mitarbeitenden gewinnen beispielsweise durch die im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zum Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) angestrebte Vereinfachung von Verwaltungs- und Dokumentationsprozessen wertvolle Zeit für die Zuwendung zu den Patientinnen und Patienten. Um die finanziellen Mittel bereitzustellen, die für die Digitalisierung im Krankenhaus benötigt werden, brauchen wir einen DigitalPAKT Krankenhaus. Im Bildungswesen stellen Bund und Länder im DigitalPAKT Schule 5,5 Milliarden Euro für die Digitalisierung in Schulen zur Verfügung. Umgerechnet auf die rund elf Millionen Schülerinnen und Schüler sind das 500 Euro pro Person. In deutschen Krankenhäusern werden jedes Jahr 19 Millionen Patienten stationär versorgt. Parallel zur Förderung im Bildungswesen sollte der DigitalPAKT Krankenhaus daher ein Volumen von 9,5 Milliarden Euro aufweisen. Dass die Digitalisierung in Deutschland gefördert werden muss, zeigt der Blick auf den Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft (DESI): Hier steht Deutschland auf Platz elf. Neben der technischen Ausstattung ist aber auch Personalentwicklung Bestandteil der Digitalisierung: Wir müssen unseren Mitarbeitenden die Kompetenzen vermitteln, um die neuen Technologien zur qualifizierten Patientenversorgung einzusetzen. Der Mix aus zuwendungsbezogener Pflege und verantwortungsbewusster Nutzung moderner Technologien ist ein Baustein, um den Pflegeberuf attraktiver zu machen“, so Christoph Radbruch weiter.

Fachkräfte für die Pflege gewinnen

Seit 1. Januar 2019 gelten bundesweit für vier Krankenhausbereiche (Intensivmedizin, Geriatrie, Kardiologie, Unfallchirurgie) Personaluntergrenzen. Ihr Ziel ist es, die pflegerische Versorgung zu verbessern. „Das Ziel der Personaluntergrenzen begrüßen die evangelischen Krankenhäuser. Wichtig ist dabei jedoch, dass regionalen Besonderheiten Rechnung getragen werden kann: Die Gegebenheiten am Arbeitsmarkt, strukturelle Besonderheiten oder auch spezielle Patientenpopulationen müssen berücksichtigt werden. Hier sollten Korridore in der Personalausstattung den Krankenhäusern ermöglichen, auf die besonderen Versorgungserfordernisse in ihrer Region einzugehen. Gerade in strukturschwachen Gebieten könnten Krankenhäuser die Personaluntergrenzen unterschreiten. Die Reduzierung der Bettenkapazität in den betroffenen Bereichen könnte langfristig die Versorgungssicherheit in anderen, sensiblen Bereichen wie der Notfallmedizin reduzieren.

Unsere Lösung muss es sein, den Pflegeberuf für junge Menschen durch eine zukunftsfähige Ausbildung attraktiver zu machen. Das allein reicht allerdings nicht aus: Wir müssen beispielsweise durch individuelle Ausbildungskonzepte auch die Zahl der Ausbildungsabbrüche von zurzeit etwa 30 Prozent verringern. Flexible Arbeitszeitmodelle fördern den Wiedereinstieg in den Beruf, aber auch die Möglichkeiten zum Quereinstieg und die Integration von Flüchtlingen sowie die Rekrutierung ausländischer Fachkräfte tragen dazu bei, dem Fachkräftemangel in der Pflege langfristig entgegenzuwirken. Entwicklungsmöglichkeiten in Zuge der Fort- und Weiterbildung helfen dabei, Pflegenden eine lebenslange Perspektive in ihrem Beruf zu eröffnen. Um das volle Potenzial dieser Maßnahmen auszuschöpfen, ist eine strategische Personalentwicklung der Schlüssel und die Frage, welche Arbeits- und Karrieremöglichkeiten unsere Mitarbeitenden erwarten, weist uns den Weg, dem Fachkräftemangel in der Pflege langfristig entgegenzutreten“ so Radbruch weiter.

Berlin, 20. Mai 2019