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DKG zur ersten Auswertung der Pflegepersonaluntergrenzen

Pflegepersonaluntergrenzen bilden nicht die Versorgungsrealität im Krankenhaus ab

Zur Auswertung des ersten Quartals der Pflegepersonaluntergrenzen (PPUG) erklärt der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Gerald Gaß: 

„Mit 90 Prozent Erfüllungsquote unterstreichen die Kliniken ihre Verantwortung beim Einsatz des Pflegepersonals zur Vermeidung von Patientengefährdungen. Die Werte für die einzelnen Bereiche zeigen allerdings Abweichungen. In der Intensivmedizin werden die normativ vorgegebenen Werte mit höheren Quoten erreicht als in der Geriatrie. Die sich bei der schichtbezogenen Betrachtung zeigenden höheren Unterschreitungswerte müssen näher untersucht werden. Die Tatsache der Unterschreitung sagt nichts über die Intensität der Unterschreitung aus. Ein Patient mehr oder eine kranke Pflegekraft, die in einer Schicht fehlt, können hier bereits ursächlich sein. Auch muss berücksichtigt werden, dass es sich nur um ganz grobe Erfassungen handelt. Weder die Schwere des Pflegebedarfs der einzelnen Patienten, noch das insgesamt eingesetzte Personal, insbesondere das Hilfspersonal und die Ärzte, werden in dem Verfahren berücksichtigt. Einzelne Häuser mit deutlich über dem Durchschnitt liegenden gerissenen Schichten müssen sich um eine auskömmliche Besetzung kümmern. Viele Kliniken melden allerdings auch, dass sie die Vorgaben zum Teil nur durch Einschränkungen von Behandlungen insbesondere durch Stilllegung von Intensivversorgungsplätzen erreichen konnten. Auch zeigt sich schon in der ersten Anwendung, dass die restriktiven Vorgaben für das Pflegehilfspersonal rückwärtsgewandte Anreize für die moderne arbeitsteilige Organisation der Pflege sind. Übereinstimmend erklären alle Kliniken die extrem hohe Bürokratielast. Die Zahlen verdeutlichen dies. Rund siebenhunderttausend Schichten mussten erfasst und ausgewertet werden. Ein nicht gerechtfertigter Aufwand. 

Die DKG zieht aus der Analyse die folgenden Schlussfolgerungen:

  • Die normativen Vorgaben zu den einzelnen PPUG müssen auf Basis der vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) erhobenen aktuellen Personalbesetzungen angepasst werden.  Erst danach können Sanktionen umgesetzt werden.
  • Dringend erforderlich ist die Berücksichtigung des gesamten Personaleinsatzes in der Pflege.
  • Ebenfalls dürfen unabweisbare Notfalleinlieferungen nicht länger zu Lasten der Kliniken angerechnet werden.

Diese Mängel des bestehenden Systems können nur durch eine konzeptionelle Neuorientierung beseitigt werden. Notwendig ist ein Konzeptionswechsel zur Sicherung ausreichender Pflege in Form von bedarfsorientierten Anhaltszahlen, bei der die Ganzhausbetrachtung im Mittelpunkt stehen muss. Die DKG hat mit den Verbänden der Pflege und den Gewerkschaften ihre Bereitschaft zur Erarbeitung eines solchen Konzeptes erklärt. Die Krankenhäuser, die Mitarbeiter in der Pflege, Verbände und Gewerkschaften sehen in der bestehenden Pflegeuntergrenzenregelung kein zukunftsfähiges Konzept. Wir brauchen eine Personalbemessung die sich am Bedarf für eine qualitativ hochwertige Pflege orientiert.“

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