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Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung : Thema: Ministerien & Behörden

Aminata Touré

Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

 Zustimmung für Gargs Vorstoß auf Gesundheitsministerkonferenz für Reform der Krankenhausfinanzierung und für Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsberufen

Letzte Aktualisierung: 06.06.2019

LEIPZIG/ KIEL. Ein Vorstoß von Schleswig-Holsteins Gesundheitsminister Heiner Garg zu einer grundlegenden Reform der Krankenhausfinanzierung wurde heute (6.6.) auf der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) einstimmig beschlossen. Garg hatte sich an der heute zu Ende gehenden Konferenz in Leipzig im Rahmen seiner Länderkolleginnen und -kollegen dafür eingesetzt.

In einem gemeinsamen Beschluss aller Länder für eine bedarfsgerechte Krankenhausversorgung (10.1/10.2) vereinbarten die Länder, Eckpunkte für eine Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierungsstrukturen zu erarbeiten. Dabei sollen die Vorschläge aus dem Gutachten des Sachverständigenrates „Bedarfsgerechte Steuerung des Gesundheitswesens“ einfließen.

Minister Garg betont: „15 Jahre nach Einführung des DRG (Fallpauschalen) Systems ist es Zeit, Fehlanreize wie z.B. die Leistungsausweitung aus rein ökonomischen Gründen zu beseitigen – ohne die durchaus positiven Effekte des Systems infrage zu stellen. Es darf nicht sein, dass Kliniken aus ökonomischen Gründen gezwungen werden, ihre Leistung auszuweiten oder erforderliches Personal abzubauen.“

Ein bloßes weiter so im bisherigen System würde gerade nicht zur Sicherung der Versorgung mit qualitativ guten Krankenhausleistungen führen. „Wir müssen offen über die weitere Spezialisierung und Konzentration von hochkomplexen stationären Leistungen diskutieren. Auf der anderen Seite muss gerade in Flächenländern der Zugang zur Grund- und Regelversorgung gesichert werden“, so Garg. Dazu sei eine Finanzierungsstruktur notwendig, die die Innovationsfähigkeit in Krankenhäusern insgesamt stärke.

Ein neues Finanzierungssystem müsse dabei gerade auch im ländlichen Raum geografischer Besonderheiten berücksichtigen und auf die Anforderungen des demografischen Wandels besser eingehen können. Zudem müsse den zunehmenden Anforderungen an die Krankenhäuser bei der sektorenverbindenden Versorgung Rechnung getragen werden. Die Länder beschlossen zudem die Auswirkungen die Qualitätsoffensive der Krankenhausstrukturreform zu evaluieren.

In einem weiteren GMK-Beschluss, der ebenfalls angenommen wurde, fordert Garg vom Bundesgesundheitsministerium gemeinsam mit anderen Bundesländern eine bundeseinheitliche Regelung zur Schulgeldfreiheit für alle nichtakademischen Gesundheitsfachberufe bis Ende 2019. Der Koalitionsvertrag auf Bundesebene sieht vor, im Rahmen eines Gesamtkonzepts für die Gesundheitsfachberufe das Schulgeld für die Ausbildungen abzuschaffen, so wie es in den Pflegeberufen bereits beschlossen wurde. Bislang ist dieses Ziel jedoch noch nicht umgesetzt.

Schleswig-Holstein war angesichts des steigenden Fachkräftebedarfs daher in Vorleistung gegangen und hatte übergangsweise als erstes Bundesland das Schulgeld in den Gesundheitsfachberufen zum 01.01.2019 abgeschafft.

Minister Garg betont: „Die Landesregierung in Schleswig-Holstein hat mit der Umsetzung der Schulgeldfreiheit den Einstieg in den Beruf deutlich erleichtert. Ich erwarte vom Bund, dass dieser den Ankündigungen im Koalitionsvertrag Taten folgen lässt und in die Finanzierung miteinsteigt! Es darf nicht sein, dass der Bund große Ziele formuliert und dann die Länder damit alleine lässt. Die Menschen, die in den Gesundheitsberufen arbeiten, sind der Kern einer funktionierenden Gesundheitsversorgung. Sie brauchen gute Arbeitsbedingungen von Anfang an.“ 

Schleswig-Holstein hatte die Schulgeldfreiheit bei der Ausbildung für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und medizinische Bademeisterinnen und Bademeister und Masseurinnen und Masseure eingeführt. Die Förderung ermöglicht eine Steigerung der Ausbildungszahlen um bis zu 34% und umfasst bis zu 300 Schulplätze pro Ausbildungsjahr, wofür im Haushalt 2019 mehr als 3,3 Mio. Euro vorgesehen sind.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Christian Kohl | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: pressestelle@sozmi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium, www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.twitter.com/sozmiSH

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