Arzt verzweifelt gesucht
Ein aktuelles Urteil zum Einsatz von freiberuflichen Medizinern an Kliniken wirkt sich nicht unmittelbar auf SLK aus. Mit dem Problem der Personalknappheit kämpft der Klinikverbund aber auch.
Kliniken dürfen Ärzte nur im Ausnahmefall als freie Mitarbeiter beschäftigen. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) hervor. Um Personallücken zu schließen, griffen viele Kliniken in Deutschland bisher auf freiberufliche Mediziner zurück. Doch der Einsatz von Honorarärzten böte keine Lösung für Fachkräftemangel: "Krankenhäuser und Ärzte können die soweit bestehenden Probleme nicht dadurch lösen, dass sie einen Honorarvertrag vereinbaren", sagte