Das EPRD und die DGOOC begrüßen ausdrücklich die Einführung eines nationalen Registers mit Verpflichtung zur Teilnahme aller an der Implantation Beteiligten. Eine freiwillige Teilnahme könne die Versorgungsrealität nur unzureichend darstellen, heißt es in der gemeinsamen Stellungnahme.
Außerdem sei die Expertise der wissenschaftlichen Fachgesellschaften, der Implantathersteller und Krankenkassen für die Festlegung der Erhebungsparameter, die Auswertungen und die Festlegung notwendiger Konsequenzen, insbesondere bei Auffälligkeiten essentiell.
Beide Gesellschaften wünschen sich eine datenschutzkonforme Lösung, wie die Datenübermittlung zu Forschungszwecken oder statistischen Zwecken geregelt wird. Pseudonymisierte Daten in Ausnahmefällen nur in den Räumlichkeiten der Registerstelle bereitzustellen, sei nicht anwenderfreundlich, heißt es weiter.
Die vollständige Stellungnahme mit weiteren Anmerkungen zum Gesetzentwurf steht bei dem EPRD zum Download bereit.