Der Personalmangel in der Pflege wird in der kommenden Woche auf der Tagesordnung des Bundesrates stehen. Bei der Sitzung am Freitag, 28. Juni, will Bremen einen Entschließungsantrag einbringen, um die Pflegeausstattung in Krankenhäusern zu verbessern. „Wir brauchen ein bundesweit einheitliches Verfahren zur Personalbemessung“, so die Bremer Gesundheitssenatorin Eva Quante-Brandt (SPD).
Ziel ist demnach, das sogenannte Pflegepersonal-Stärkungsgesetz, das Anfang des Jahres in Kraft getreten ist, weiterzuentwickeln und sich mehr am Bedarf in den einzelnen Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen zu orientieren. Aktuell gelten die gesetzlichen Untergrenzen in vier sogenannten pflegesensitiven Krankenhausbereichen, der Intensivmedizin, der Geriatrie, der Herz- und der Unfallchirurgie.
Der Personalschlüssel gibt die maximale Anzahl von Patienten pro Pflegekraft vor. Ab 2021 sollen diese Bereiche erweitert werden. „Ein Minimum festzulegen ist nur der erste Schritt“, betont Quante-Brandt mit Blick auf die Bundesratsinitiative. Ziel sei es vielmehr, eine „verbindliche durchschnittliche Personalausstattung in Krankenhäusern zu schaffen“ und den Bedarf wissenschaftlich zu erheben. Details nennt die Senatorin nicht.
Für den Bundesratsvorstoß, den die Senatorin bereits im April angekündigt hatte, hat das Gesundheitsressort eng mit einer Expertenkommission zusammengearbeitet. Laut den Fachleuten müsse der Pflegeberuf „qualitativ und quantitativ“ aufgewertet werden. Dafür reiche es nicht aus, Personaluntergrenzen festzulegen. Für eine stabile Versorgung müsse eine bedarfsgerechte Personalbemessung gelten. Auch zugunsten der Angestellten: „Es geht darum, die Arbeitsbedingungen der Pflegenden zu verbessern“, so Quante-Brandt.
Volksbegehren für Gesetzesentwurf
Eine solche Expertenkommission für den Personalbedarf fordert auch das „Bündnis für mehr Personal in der Pflege“, das bereits im Frühjahr 12 000 Unterschriften für ein Volksbegehren gesammelt hat. Es will einen Gesetzesentwurf voranbringen, der das Bremische Krankenhausgesetz ändert und Regelungen für Personalbemessung und -einsatz in den Kliniken regelt.
Allerdings liegt die Initiative der Gewerkschaft Verdi, des Vereins demokratischer Ärztinnen und Ärzte und der Linken auf Eis: Seit April wird geprüft, ob das Volksbegehren zulässig ist. Der vom Bündnis eingeschlagene Weg führe in eine Sackgasse, hatte Quante-Brandt erklärt, da einem Bremer Gesetz für die Personalbemessung die rechtliche Grundlage fehle. Die Argumentation des Senats: Weil der Bund mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch macht, habe Bremen keine Befugnis mehr.
Das sieht die Bürgerinitiative anders: Das Bundesgesetz wirke kaum, zudem gebe es oberhalb der Untergrenzen des Bundesgesetzes durchaus Spielraum für die Länder. Zuletzt hatten die Initiatoren erklärt, in Bremer und Bremerhavener Krankenhäusern fehlten rund 1600 qualifizierte Pflegekräfte.