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Gütersloh: Gegen Verwaltungsgerichtsurteil soll Berufung eingelegt werden

Klinikum wehrt sich

Gütersloh (WB). Das Städtische Klinikum Gütersloh geht gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Minden vor. Es geht um Bettenkürzung im jüngsten Krankenhausentwicklungsplan des Landes.

Stephan Rechlin

Das Städtische Klinikum kämpft vor Gericht um mehr Betten für die Innere Medizin.
Das Städtische Klinikum kämpft vor Gericht um mehr Betten für die Innere Medizin. Foto: Stephan Rechlin

Vor dem Oberverwaltungsgericht Münster stellte Geschäftsführerin Maud Beste Antrag auf die Zulassung einer Berufung gegen das im April gefällte Urteil. Mit einer Klage gegen die Bezirksregierung strebte das Klinikum an, die im Krankenhausplan zugewiesenen, von Krankenkassen abzurechnenden Betten in der Inneren Medizin zu erhöhen. Die Klage scheiterte, weil es Richter Jürgen Diekmann zufolge nicht gelungen sei, eine außerordentliche, durch Grippe oder andere Epidemien verursachte Belastungsspitze in den Jahren 2010 bis 2015 nachzuweisen. Darüber hinaus hatte die Bezirksregierung dem Klinikum bereits einen Zuschlag für infektiöse Krankheiten in der Planung zuerkannt.

Maud Beste und Anwalt Jens-Peter Jahn hielten die der Planung zugrunde gelegte, 54 Jahre alte Berechnungsformel nicht mehr für zeitgemäß. So berücksichtige sie nicht die unter dem Landesdurchschnitt liegende Verweildauer von Patienten im Städtischen Klinikum. Sie ignoriere, dass infektiös erkrankte Patienten allein auf den Zimmern liegen müssten, also allein drei Betten pro Person in Anspruch nehmen würden. Außerdem bleibe die Krankenhausplanung weit unter der von der Ärztekammer geforderten Bettenzahl für das Klinikum Gütersloh. Danach hätten 15 Betten mehr gewährt werden müssen.

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