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Ministerium reagiert auf Kritik: Schnellstmöglicher Baustart für Göttinger Uni-Klinik

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Noch gute Laune: Beim Start des Blockheizkraftwerkes der UMG freute sich auch UMG-Vorstandssprecher Prof. Dr. Heyo Kroemer (links). Ihm und anderen in Göttingen aber geht es in Sachen Baustart Klinikum zu langsam. Minister Björn Thümler (rechts) steht in der Kritik. Mit auf dem Foto: Thomas Oppermann und Gabriele Andretta. 
Noch gute Laune: Beim Start des Blockheizkraftwerkes der UMG freute sich auch UMG-Vorstandssprecher Prof. Dr. Heyo Kroemer (links). Ihm und anderen in Göttingen aber geht es in Sachen Baustart Klinikum zu langsam. Minister Björn Thümler (rechts) steht in der Kritik. Mit auf dem Foto: Thomas Oppermann und Gabriele Andretta. © Vetterumg/umg/nh

Das Wissenschaftsministerium reagiert auf die Kritik vom Landesrechnungshof, dass die Neubauten und deren Zeitplan gefährdet sein könnten. Das Ministerium wiegelt ab, sagt aber gegenüber unserer Zeitung wenig Konkretes.

Der Niedersächsische Landesrechnungshof übte in seinem Jahresbericht Kritik an den Planungen und der Geldbereitstellungen des Landes für den Neubau der Uni-Kliniken in Hannover (MHH) und Göttingen (UMG). Wir haben deshalb nachgefragt und Antworten aus dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur von Minister Björn Thümler (CDU) erhalten. Zu einem Baustart in Göttingen hält man sich dort weiter bedeckt.

In Göttingen wartet man sehnlichst auf den Baustart für den Abriss/Neubau von Bettenhaus 1 und des OP-Zentrums. Drohen weitere Verzögerungen, wie zuletzt durch die Bildung der Dachgesellschaft? Wann ist mit dem Baustart zu rechnen?

Die Schaffung der neuen Struktur einschließlich der Dachgesellschaft soll die Prozesse und Effizienz verbessern. Ziel ist und bleibt ein schnellstmöglicher Baubeginn in Göttingen.

In der UMG laufen Einrichtungen – wie das OP-Zentrum – nur noch mit Sondergenehmigungen. Bis wann müssen diese erneuert werden und besteht eine Gefahr, dass die Versorgung der Bevölkerung durch Verzögerungen nicht mehr gewährleistet werden kann?

Der große Sanierungsbedarf an der UMG ist seit Langem bekannt und wird nun konkret angegangen. Ergänzend zu dem Großbauvorhaben, das aus dem Sondervermögen finanziert wird, behalten wir Funktionsfähigkeit und Instandhaltung der dringend sanierungsbedürftigen Einrichtungen der UMG im Blick – siehe das Beispiel der Interimsneubau der Apotheke.

Kritisiert wird vom Landesrechnungshof auch das Bauen in Abschnitten - könnte das besonders in Göttingen nach dem Abschnitt 2 noch verändert werden?

Für eine Veränderung der abschnittsweise geplanten Umsetzung sieht das Ministerium keine Veranlassung. Das abschnittsweise Bauen gewährleistet die notwendige Flexibilität, die Planungen an den sich ständig weiterentwickelnden medizinischen Standard anzupassen. Darüber hinaus ermöglicht es eine bessere Kostenkontrolle, da nur Bauabschnitte realisiert werden, die als einzelne Module funktional eigenständig nutzbar und abgeschlossen sind.

Was sagen Sie zur Kritik, dass die Projekte – vor allem der Zeitablauf – gefährdet sind, weil die finanziellen Mittel viel zu gering sind?

Angesichts der aktuellen Baukostensteigerung sind Kostenberechnungen für den Neubau der Universitätskliniken in Hannover und Göttingen hochspekulativ. Der Schlüssel für das Gelingen der Vorhaben ist aus Sicht des Ministeriums eine moderne und effiziente Projektstruktur. Das Modell der zentralen Steuerung mit einer landeseigenen Dachgesellschaft sowie zwei an den Klinikstandorten angesiedelten Baugesellschaften soll effiziente Vergabe- und Bearbeitungsprozesse sowie eine Anpassung der Planungen an die Bedürfnisse der Hochschulkliniken gewährleisten. Mit dem Holdingmodell wird die Sanierung der beiden niedersächsischen Hochschulkliniken in einem Rahmen umgesetzt, der bundesweit seines Gleichen suchen.

Der LRH fordert mehr Geld für die Bauten. Wann wird das vom Land angesparte Sondervermögen aufgestockt?

Die Entscheidung über eine mögliche Aufstockung des Sondervermögens obliegt dem Niedersächsischen Landtag als Haushaltsgesetzgeber.

In Göttingen müssen auch Lehrgebäude gebaut und finanziert werden - woher kommt das Geld dafür?

Das Sondervermögen umfasst nur die Sanierung der Krankenversorgung sowie die „patientennahe Forschung und Lehre“ an den beiden Universitätsklinika. Die notwendigen Investitionen im Bereich Forschung und Lehre und die unerlässliche Bestandssanierung der Gebäude werden vor diesem Hintergrund nicht aus dem Sondervermögen finanziert werden können. Die Bereiche Forschung und Lehre stellen neben der Krankenversorgung die elementare Grundlage für eine Uni-Medizin dar. Beide Bereiche sind im Generalentwicklungsplan der UMG dargestellt. Die Frage der Finanzierung muss im Verlauf des weiteren Bauprozesses noch erörtert werden. Hinzuweisen ist auch darauf, dass es auch an anderen Hochschulen in Niedersachsen erheblichen Sanierungsstau gibt. (tko)

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