Aufsichtsrat greift in Homburg durch Personelle Konsequenzen nach Missbrauchsfällen an Uniklinik

Saarbrücken/Homburg · Der Aufsichtsrat lässt prüfen, ob der Leiter der Kinder- und Jugendpsychiatrie von seinen Pflichten entbunden werden kann.

  Kinder- und Jugendpsychiatrie am Universitätsklinikum Homburg.

Kinder- und Jugendpsychiatrie am Universitätsklinikum Homburg.

Foto: BeckerBredel

Nach dem Bekanntwerden des Missbrauchsverdachts an der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie des Universitätsklinikums (UKS) in Homburg geht es jetzt um mögliche Konsequenzen – auch personelle. Der UKS-Aufsichtsrat lässt von der Rechtsaufsicht im Wissenschaftsministerium und vom Vorstand des UKS prüfen, „ob und ggf. auf welchem Weg der Leiter der Kinder- und Jugendpsychiatrie von seinen Pflichten zumindest hinsichtlich der Klinikleitung entbunden werden kann“.  Dies beschloss das Kontrollgremium unter Vorsitz von Staatskanzlei-Chef Jürgen Lennartz (CDU) am Donnerstag in einer Sondersitzung.

Der Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Professor Dr. Alexander von Gontard, steht nicht nur wegen seiner nun möglichen Abberufung unter Druck: Das Wissenschaftsministerium hat zudem ein Disziplinarverfahren gegen den Mediziner eingeleitet, das Landesamt für Soziales führt ein Verfahren gegen ihn, das ihn am Ende womöglich die ärztliche Approbation kosten könnte, und die Opfer-Anwältin Claudia Willger hat Strafanzeige gestellt.

Ein 2016 gestorbener Assistenzarzt soll in der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie zwischen 2010 und 2014 „nicht medizinisch notwendige Untersuchungen“ im intimen Bereich an Kindern vorgenommen haben. Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wurden nach seinem Tod eingestellt.

Der Aufsichtsrat nimmt auch die damaligen Vorstandsmitglieder des Universitätsklinikums in die Pflicht: Sie hätten „die Bedeutung des vorliegenden Sachverhaltes sowohl für die Eltern als auch für die betroffenen Patienten selbst sowie die Tragweite für das Universitätsklinikum falsch eingeschätzt“. Die Berichts- und Informationspflichten durch die Verantwortlichen im Vorstand insbesondere gegenüber dem Aufsichtsrat seien missachtet worden. Deshalb behalte sich der Aufsichtsrat weitere Maßnahmen vor. Bis zum 29. Oktober erwartet der Aufsichtsrat einen weiteren Bericht des Vorstandes „zu allen noch offenen Fragen und zu Maßnahmen, wie derartige Vorkommisse in Zukunft vermieden werden können“.

Der Vorstand des Uniklinikums hatte dem Aufsichtsrat am Donnerstag einen Zwischenstand seiner Aufklärungsarbeit vorgelegt. Demnach wurden alle rund 300 ehemaligen Patienten schriftlich informiert, die 2010 bis 2014 von dem Assistenzarzt behandelt wurden. Bei einigen Betroffenen und Familien habe es zwar einen Erstkontakt, aber keinen weiteren Austausch mehr gegeben. Insgesamt habe sich bisher der kontinuierliche Austausch mit 31 Personen und Familien ergeben, erläuterte der Vorstand. Sowohl das Gesprächsangebot des UKS als auch weitere Optionen wie die Beratungsangebote des Weißen Rings würden genutzt. Am UKS seien bislang sieben persönliche Gespräche mit Akteneinsicht geführt worden, zehn weitere Termine mit Betroffenen seien vereinbart.

Wie der Vorstand weiter erklärte, wurde der Betrachtungszeitraum ausgeweitet. Der Beschuldigte begann demnach 2003 ein Medizin-Studium in Homburg, der Fokus der Betrachtung liege auf dem klinischen Abschnitt seines Studiums ab Ende 2005. Neben kurzen Praxisphasen und einer Tätigkeit als studentische Hilfskraft auf dem Homburger Campus werde vor allem das Praktische Jahr genauer beleuchtet, das der Beschuldigte an anderen Einrichtungen absolviert hat. Diese Einrichtungen seien informiert worden.

Der UKS-Vorstand versprach außerdem, den Kinderschutz zu verbessern. Eine Arbeitsgruppe aus Medizinern von Fachrichtungen, in denen Kinder behandelt werden, will bis Anfang August ein neues Kinderschutzkonzept entwickeln.

Hilfs- und Beratungsangebote für Betroffene listet das Universitätsklinikum im Internet unter www.uks.eu auf.

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