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Sicherstellungszuschläge für Kliniken: Gnadenzuweisungen unzumutbar - notwendig ist Planungssicherheit

Berlin. Zur Ankündigung von Sicherstellungszuschlägen für Kliniken im ländlichen Raum erklärt die stv. Vorsitzende des Interessenverbandes kommunaler Krankenhäuser in Deutschland, Dr Iris Minde:

»Die nun für 2020 zugesagten Mittel von etwa 400.000 EUR je Haus kommen sehr spät und bieten weiterhin keine Planungssicherheit. Gleichzeitig zeigen die Begründungen aus politischem Mund, u.a. von Bundesminister Spahn, dass das bestehende System ex ante tatsàchlich diese wirtschaftlich bedenkliche Unterfinanzierung ermöglicht hat. Das System selbst ist also das Problem.

Es besteht ein politischer Anspruch der Bürger und Krankenhäuser auf verlässliche Finanzierung auch und gerade für strukturschwache Räume. Solange diese Unterfinanzierung besteht, ist eine ohnehin grundätzlich fragwürdige kommerzielle Nutzung von Kliniken geradezu sittenwidrig, weil sie dem unterfinanzieren Krankenhauswesen Mittel entzieht, die dort erwirtschaftet werden, wo es ein strukturelles Überangebot gibt.

Es ist eine politische Pflichtaufgabe, solche strukturellen Verzerrungen zu bereinigen, anstatt sie einem Markt zu überlassen, der dazu führt, dass die Notfallversorgung auf dem Land auf Gnadenzuweisungen angewiesen ist.«





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