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Krankenhaus-Insolvenz: Jetzt schaltet sich Ministerin ein

Sabine Bätzing-Lichtenthäler führt am Freitag Gespräche.

Die Nachricht von der Insolvenz des Krankenhaus-Konzerns "Katharina Kasper ViaSalus GmbH" hat am Montag in zahlreichen Orten für Entsetzen gesorgt - unter anderem in Zell (wir berichteten), wo die Gesellschaft neben einem Krankenhaus auch ein Seniorenheim und ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) betreibt. Noch ist unklar, warum der Konzern mit seinen über 3.000 Beschäftigten in eine solch bedrohliche Schieflage geraten ist. Am Montag hatte ein Unternehmenssprecher erklärte, es drohe die Zahlungsunfähigkeit, deswegen habe sich das Unternehmen für den Insolvenzantrag in Eigenverwaltung entschieden. Das Verfahren biete den geeigneten rechtlichen Rahmen, um die notwendigen Sanierungsmaßnahmen bei laufendem Geschäftsbetrieb schnell und wirksam umzusetzen. Auf die Einrichtungen habe das aber keine Auswirkungen, alles gehe so weiter wie bisher, heißt es. Das Amtsgericht in Montabaur stimmte dem Insolvenzantrag der "Katharina Kasper ViaSalus GmbH" am Dienstag zu. Die Gläubiger des Unternehmens hatten demnach bereits vorab ihre Zustimmung signalisiert. In Abstimmung mit ihnen und unter Einbeziehung der Arbeitnehmervertreter plant "ViaSalus" bis Ende März einen Sanierungsplan auszuarbeiten. Das Gesundheitsministerium wurde nach eigenen Angaben erst am Montagnachmittag über den Insolvenzantrag der "ViaSalus GmbH" informiert. Die Nachricht kam für das Mainzer Ministerium demnach völlig überraschend. Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) äußerte sich umgehend: "Der Träger hat eine solche Entscheidung bisher in keiner Weise angedeutet." Nun will die Gesundheitsministerin alles tun, um dem Unternehmen zu helfen. Sie hat die Geschäftsführung der "Katharina Kasper ViaSalus GmbH", die Mitarbeitervertretung und Vertreterinnen und Vertreter der Einrichtungen des Trägers sowie die regionalen politischen Vertreterinnen und Vertreter zu einem gemeinsamen Gespräch eingeladen, um "nach zukunftsweisenden Lösungen zu suchen". Ziel sei es, Arbeitsplatzsicherheit zu gewährleisten und die Versorgung der Patientinnen und Patienten der medizinischen Einrichtungen sowie den Bewohnerinnen und Bewohner der Pflegeeinrichtungen weiterhin sicherzustellen.


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