Ergebnisse des Runden Tisches in Rheinland-Pfalz zur Klagewelle der Krankenkassen

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Nach der kritischen Diskussion der Krankenkassen und Krankenhäuser im Bundesministerium für Gesundheit und der dort verabschiedeten Empfehlung hat auch der von der Gesundheitsministerin in Rheinland-Pfalz einberufene Runde Tisch am 23.01.2019 eine Gemeinsame Erklärung verabschiedet, der sich aber nicht alle beteiligten Krankenkassen angeschlossen haben.

Auch in dieser Erklärung wird zunächst betont, dass sie nur empfehlenden Charakter hat und vom gemeinsamen Streben nach einer rechtskonformen Abrechnung von Krankenhausleistungen getragen wird.

Offenbar wurde aber Einigkeit darüber erzielt, dass die Beteiligten die Klarstellungen des DIMDI zu den OPS-Codes 8-981 und 8.98b akzeptieren und auf dieser Basis auch die erhobenen Klagen erledigen. Im Ergebnis sollen die Krankenkassen die erhobenen Klagen zurücknehmen und die erfolgten Aufrechnungen bzw. Zahlungsverweigerungen rückabwickeln. Allerdings behalten sich die Krankenkassen im Einzelfall vor Grenzfälle bzgl. der Transportzeit noch einmal zu prüfen, wobei es sich wohl insbesondere um die luftgestützten Transporte geht. Die unproblematischen Fälle sollen umgehend erledigt werden und die übrigen Fälle möglichst innerhalb des ersten Halbjahres 2019.

Für die Problemaktik der geriatrischen Komplexbehandlung sollen ebenfalls die Klarstellungen des DIMDI zum OPS-Codes 8-550 berücksichtigt werden, ohne dass die Beteiligten sich hier zu konkreten Schritten der Erledigung der Verfahren bereit gefunden haben. Offenbar haben sich die Krankenkassen hier noch ein Nachprüfungsrecht bzgl. der übrigen Voraussetzungen der Komplexbehandlung vorbehalten.

Erstaunlich ist die Empfehlung zu den entstandenen Verfahrenskosten, wonach jede klagende Partei die Kosten der erhobenen Klagen selbst tragen soll bzw. auf eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten verzichten soll. Warum die Krankenhäuser nach der geltenden Rechtslage auf die Kostenerstattung verzichten sollten, wenn sie doch in der Sache vollständig obsiegen, dürfte Wunschdenken der konsensorientierten Verhandlungspartner bleiben. Letztlich sind die Massenverfahren den Krankenhäusern aufgewzungen worden, so dass auch sachlich keine Gründe zu erkennen sind, warum sie sich an den entsprechenden Kosten beteiligen sollten.

Erstaunlich ist auch, dass die Erklärung keine Feststellungen zu den ebenfalls massenhaft eingereichten Klagen der Krankenkassen auf Rückzahlung von angeblich zunrecht gezahlter Aufwandspauschalen enthalten.

Insgesamt bleibt spannend, ob sich die Vielzahl aktueller Verfahren tatsächlich durch die angekündigten Rücknahmen der Klagen durch die Krankenkassen erledigen wird. Einige Betriebskrankenkassen haben dies zumindest in außergerichtlichen Schreiben an die Krankenhäuser angekündigt.

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