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Flächendeckende Einführung von Portalpraxen

Krankenhausdatenbank

Flächendeckende Einführung von Portalpraxen in Nordrhein-Westfalen bis 2022

Das System der sogenannten Portalpraxen soll in Nordrhein-Westfalen bis zum Jahr 2022 flächendeckend eingeführt werden. Darauf haben sich nun das Gesundheitsministerium, die Kassenärztlichen Vereinigungen, die Ärztekammern, die Krankenhausgesellschaft, die Apothekerkammern sowie die gesetzlichen Krankenkassen geeinigt und eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet.
8. Februar 2019

Ziel des Systems der Portalpraxen: Patientinnen und Patienten werden in Krankenhäusern über einen zentralen Empfang („Ein-Tresen-Modell“) der Portalpraxis und ein strukturiertes Ersteinschätzungssystem zum richtigen Behandlungsort weitergeleitet − in die Notfalldienstpraxis der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, in die Notfallambulanz eines Krankenhauses oder in eine ambulante Arztpraxis zu den regulären Sprechzeiten. Dadurch soll ein schnellerer Zugang zur notwendigen medizinischen Versorgung erreicht und zugleich die stark steigende Inanspruchnahme in Klinikambulanzen und Notaufnahmen verringert werden.

„Ich freue mich sehr, dass wir mit dem breiten Bündnis in der Verbesserung der Gesundheitsversorgung an einem Strang ziehen. Die Krankenhausambulanzen und Rettungsdienste werden heute immer mehr in Anspruch genommen. Gleichzeitig müssen Patientinnen und Patienten dort zum Teil zu lange Wartezeiten in Kauf nehmen. Der Reformbedarf ist also unübersehbar. Umso mehr freue ich mich, dass wir mit der gemeinsamen Erklärung nun zügig die Notfallversorgung verbessern werden und nicht auf den Bundesgesetzgeber warten“, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Hintergrund: Portalpraxen sind Notfalldienstpraxen, die räumlich und organisatorisch mit der Notfallambulanz eines Krankenhauses verknüpft sind. Über das „Ein-Tresen-Modell“ werden Patientinnen und Patienten nicht mehr vor die Entscheidung gestellt, sich entweder an die Notfallambulanz des Krankenhauses oder an die Notfalldienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigungen wenden zu müssen. Nach dem Erstkontakt in der Portalpraxis erfolgt eine strukturierte Ersteinschätzung nach Schweregrad und Dringlichkeit der nötigen Behandlung. Im Anschluss erfolgt die Weiterbehandlung am richtigen Behandlungsort. Zudem sollen die Portalpraxen mit dem Apothekennotdienst verknüpft werden, um unnötig lange Wege bei der Medikamentenversorgung zu vermeiden.

„Mit Blick auf die Inanspruchnahme der Notfallambulanzen der Krankenhäuser ist eine patientenorientierte Neuorganisation der Notfallversorgung dringend geboten. Portalpraxen und ein „Ein-Tresen-Modell“ sind – wie erfolgreiche Beispiele vor Ort in Krankenhäusern zeigen – eine Lösungsmöglichkeit“, betont Jochen Brink, Präsident der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen.

„Portalpraxen eignen sich in unseren Augen sehr gut, um die Patientenversorgung außerhalb der regulären Sprechstundenzeiten zu optimieren. Daher freuen wir uns, unsere langjährigen Erfahrungen im erfolgreichen Aufbau und Betrieb von Portalpraxen nun einbringen zu können“, erklären Dr. Gerhard Nordmann, 1. Vorsitzender der KVWL und Dr. Frank Bergmann, 1. Vorsitzender der KVNO.

Die Präsidenten der nordrhein-westfälischen Ärztekammern, Dr. Theodor Windhorst (Westfalen-Lippe) und Rudolf Henke (Nordrhein), sprechen sich für eine sektorenübergreifende und patientengerechte Organisation der Notfallversorgung aus. „Vorgeschaltete Portalpraxen sind sicherlich das richtige Steuerungsinstrument, um zu einer Entlastung der stationären Notfallambulanzen zu kommen und die Patienten zügig zu versorgen", sagt Dr. Theodor Windhorst. „Ärztinnen und Ärzten aus Klinik und Praxis möchten im Sinne ihrer Patientinnen und Patienten noch enger zusammenarbeiten. Es ist gut, dass sich die Voraussetzungen dafür durch die Einführung von Portalpraxen verbessern und die Patienten ohne Umwege in die für sie passende Versorgungsebene kommen“, ergänzt Rudolf Henke.

„Die Portalpraxen steuern die Patienten in die notwendige Behandlung“, betont für die gesetzlichen Krankenkassen Dirk Ruiss, Leiter des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) in Nordrhein-Westfalen. „Wir begrüßen die Lösung, weil sie schnell eine Reform der ambulanten Notfallversorgung ermöglicht.“

„Von zentraler Bedeutung ist zudem die sichere, wohnortnahe Arzneimittelversorgung im Nacht- und Notdienst“, erklären Lutz Engelen, Präsident der AKNR und Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der AKWL. „Gemeinsam verbessern wir die Vernetzung von ärztlichem und apothekerlichem Notdienst und die gegenseitige Erreichbarkeit von Ärzten und Apothekern.“ Durch niederschwellige digitale Lösungen in den Notfallpraxen, wie sie derzeit modellhaft in Bochum und Detmold erprobt werden, könne die Versorgung patientenorientiert weiterentwickelt werden.