Der Bericht zur einvernehmlichen Trennung von Ex-Direktor Ralf-Michael Schmitz nennt mehrere Versäumnisse der Rathausspitze.

Stuttgart - Der Ausschuss zur Akteneinsicht, der die Verantwortung der Rathausspitze im Klinikum-Skandal klären soll, hat am Donnerstag einen vorläufigen Bericht verabschiedet. Darin wird OB Fritz Kuhn und dem damaligen Krankenhausbürgermeister Werner Wölfle (beide Grüne) vorgeworfen, Ende 2015 den Gemeinderat nicht darüber informiert zu haben, dass man den damaligen Klinikums-Chef Ralf-Michael Schmitz hätte fristlos entlassen können. Stattdessen wurde eine einvernehmliche Trennung beschlossen. Der Ausschuss moniert auch, über die Kosten des „Goldenen Handschlags“ nur unzureichend informiert worden zu sein. Sie belaufen sich auf 1,4 Millionen Euro. Das defizitäre Klinikum musste deshalb seine Pensionsrückstellungen von 1,2 auf 3,1 Millionen Euro erhöhen.

 

Nach Ansicht von Sitzungsteilnehmern herrscht weiter eine tiefe Kluft zwischen den Grünen und den übrigen Fraktionen und Gruppen. Die Entscheidung, Schmitz und den ehemaligen Leiter der Internationalen Abteilung, Andreas Braun, zum Gespräch zu bitten, fiel deshalb nicht einstimmig aus. Umständlich, aber unumgänglich erscheint es, OB Kuhn erneut um die Klärung der Frage zu bitten, ob dies möglich sei. Die Grünen bezweifeln das, obwohl der Oberbürgermeister in öffentlicher Sitzung keine Hinderungsgründe nennen konnte. Statt zweier Befragungen schlagen die Grünen vor, die Verwaltung über ihre damalige Motivlage referieren zu lassen. Gegen eine Kündigung hätten womöglich versicherungstechnische Gründe gesprochen, die Bitte der Staatsanwaltschaft um vertrauliche Behandlung des belastenden Berichts des Rechnungsprüfungsamts oder ein hohes Prozessrisiko, etwa weil der vermutete Schaden durch die Geschäfte mit arabischen Patienten im Vergleich zur Klinikums-Bilanzsumme sehr gering erschien.

Für die Ausschussmehrheit ist der Fall aber klar: Der Gemeinderat wurde nicht über handfeste Kündigungsgründe informiert, weil die Rathausspitze die zweiwöchige Kündigungsfrist verstreichen lassen hatte. Danach vorgebrachte Erklärungen zur Trennung hätten nur dem Ziel gedient, die Panne zu vertuschen.

Welche Konsequenzen sich aus diesem Urteil für Kuhn und Wölfle aus Sicht des Ausschusses ergeben, wird vermutlich in 14 Tagen geklärt. Für Heinrich Fiechtner (BZS 23, vormals AfD) steht bereits fest, dass Werner Wölfle finanziell haften müsse, und zwar erst einmal für den von ihm auf etwa 60 000 Euro bezifferten Schaden im Zusammenhang mit der unwirksamen fristlosen Kündigung von Andreas Braun; für den erst 2017 entlassenen Ex-Abteilungsleiter galt dasselbe Fristende (Ende Januar 2016) wie für Schmitz. Allerdings ist laut Beamtenstatusgesetz der Rückgriff auf die Fälle beschränkt, in denen eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung von Dienstpflichten für das Schadensereignis ursächlich war. Wölfle hat am 22. Januar ein Disziplinarverfahren gegen sich selbst beantragt, damit das Regierungspräsidium die Vorwürfe gegen ihn prüfen kann.