Wird das vom Kreis festgestellte Missmanagement bei seinen Kliniken zum Rechtsstreit? Einstimmig hat der Krankenhaus-Ausschuss zwar gestern dem Landrat, Thorsten Freudenberger, die Entlastung für 2016 erteilt – dezidiert aber nicht dem damaligen Klinikdirektor. Ob dieser sich etwas hat zu Schulden kommen lassen, wird derzeit juristisch überprüft.
Die Entscheidung, den damaligen Geschäftsführer nicht zu entlasten, ist eine Zäsur. Hat doch der Kreistag im Dezember 2018 sowohl den Landrat wie auch den Klinikdirektor für 2016 entlastet. Damals ging es aber um den Bericht des Kommunalen Prüfungsverbandes. Und schon damals gab es Gegenstimmen. Denn der Prüfungsverband hatte einige kritische Anmerkungen gemacht. So heißt es in seinem Bericht nur, die Klinik-Geschäftsführung sei „grundsätzlich“ ordnungsgemäß gewesen. Ein Zusatz, der unüblich ist. „Viele Korrekturen“ hätten gemacht werden müssen. Die Geschäftsführung habe „über die eingetretene Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Klinik nicht rechtzeitig informiert“.

Zahlungen ohne Nachweis

Gestern nun ging es um die Feststellung des Jahresberichtes seitens des Kreis-Rechnungsprüfungsausschuss. Der Beschlussvorschlag, der erstmal nur als Empfehlung an Kreisausschuss und Kreistag geht, lautete: Entlastung für den Landrat, nicht für den Geschäftsführer. Zu Recht, meinte etwa Ulrich Schäufele (SPD): Es habe Zahlungen in sechsstelliger Höhe ohne Nachweis gegeben. Mutmaßlich sei das kein Einzelfall. „Wer das anweist, ist in der Haftung.“ Schaden sei wohl entstanden, weil kaufmännische Grundsätze nicht eingehalten wurden. Ihn erinnere das an „grobe Fahrlässigkeit“, sagte Josef Kränzle (FWG). Er sei „für eine Verdachtsanzeige bei der Staatsanwaltschaft“.
Wie wird verhindert, dass Haushaltsansätze wieder überzogen werden?, fragte Gerold Noerenberg (CSU). „Bei mir wird eine Rechnung nur bezahlt, wenn ein Auftrag dafür vorliegt“, beteuerte der neue Klinikdirektor Marc Engelhard. Der Landrat versprach, Details zu liefern.