Krankenkassen nehmen 5000 Klagen zurück
Im November 2018 brach eine Klagewelle gegen Kliniken über die Sozialgerichte in Schleswig-Holstein herein. Es hätte Jahre gedauert, die 5000 Fälle zu bearbeiten. Nun sollen sie bald vom Tisch sein.
Quelle: dpa
Kiel. Im November 2018 waren bei den Sozialgerichten binnen zwei Wochen Klagen zu 5000 Behandlungsfällen eingegangen. Auslöser war, dass der Gesetzgeber die Verjährungsfristen verkürzt hatten. Um ihre Ansprüche gegenüber den Kliniken zu sichern, reichten die Kassen massenhaft Klagen ein. Dabei ging es um Krankenhäuser mit Schlaganfall- und Geriatrieversorgung.
Neuer Abrechnungsschlüssel im Pflegepersonalstärkungsgesetz
Die Kassen konnten Geld von diesen Kliniken zurückfordern, wenn sie bestimmte Vorgaben nicht eingehalten hatten. Nach Protesten der Krankenhäuser reagierte der Gesetzgeber und änderte im Rahmen des Pflegepersonalstärkungsgesetzes rückwirkend den Abrechnungsschlüssel. Die Krankenhäuser hatten kritisiert, dass die Kassen die Klagen nicht umgehend zurückzogen.
Klagen von Krankenkassen werden zurückgenommen
„Die Klagen werden zeitnah vollständig zurückgenommen, sofern die Bedingung erfüllt ist, dass die Krankenhäuser den neuen Finanzierungsvoraussetzungen des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information entsprechen", erklärte vdek-Leiter Armin Tank am Freitag in Kiel. Dies müssten die Krankenkassen für jedes einzelne Krankenhaus prüfen und das koste Zeit.
Die Krankenhäuser hatten kritisiert, dass die Kassen die Klagen nicht umgehend zurückziehen. Das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht will mit den Beteiligten am kommenden Montag erörtern, wie man mit den anhängigen Klageverfahren umgehen und die Streitigkeiten einvernehmlich beilegen kann.
KN