3,9 Milliarden Euro für Krankenhausbehandlungen in Sachsen

Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) in Sachsen werden in diesem Jahr rund
3,9 Milliarden Euro für stationäre Behandlungen in Krankenhäusern ausgeben. Das sind rund 75 Millionen Euro mehr als 2018. Die Krankenkassen und die Sächsische Landeskrankenhausgesellschaft haben sich auf den neuen Landesbasisfallwert geeinigt, der die Grundlage für dieses Ausgabenvolumen bildet. Der Wert muss noch durch das Landessozialministerium genehmigt werden.

Für 2019 beträgt der Landesbasisfallwert 3.528,65 Euro. Er ist eine zentrale Rechengröße, um die Vergütung von stationären Krankenhausleistungen zu bestimmen. Auf Grundlage des jährlich neu zu verhandelnden Landesbasisfallwertes werden Fallpauschalen ermittelt. Das sind die Preise, die Krankenkassen für einzelne Behandlungen, wie etwa für eine Gallenoperation, eine Herzkathederuntersuchung oder einen Kaiserschnitt zahlen. Die Preise gelten für jedes Krankenhaus innerhalb Sachsens. Der überwiegende Teil der Krankenhausleistungen wird nach diesem Vergütungssystem honoriert.

Krankenhausbehandlungen stellen den größten Ausgabenposten der GKV, gefolgt von den Aufwendungen für Ärzte und Arzneimittel. Nach den aktuellen Zahlen des Statistischen Landesamtes gab es 2017 insgesamt 1.001.121 vollstationäre Behandlungsfälle im Bundesland.

Kontakt

Dr. Claudia Beutmann
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Sachsen

Tel.: 03 51 / 8 76 55 37
E-Mail: claudia.beutmann@vdek.com