Wilhelmshaven/Oldenburg - Das waren ziemliche Herausforderungen an den Versicherungsmathematiker, der vor Jahren die Einzelheiten der Altersvorsorge für den früheren Wilhelmshavener Krankenhaus-Geschäftsführer Jörg Brost zu berechnen hatte. Vor dem Landgericht Oldenburg berichtet er am Montag als Zeuge, wie er zunächst die normalen Bausteine der gesetzlichen Rentenversicherung und der betrieblichen Altersversorgung mit dem durch Brost gesetzten Versorgungsziel abzugleichen hatte, um dann das Thema „Differenzversorgung“ zu lösen.

Um die von Klinikchef Brost angestrebte Summe von 75 Prozent seiner Bezüge – also ein Ruhestandseinkommen von monatlich 18 000 Euro – zu erreichen, wurden dann mehrere Versicherungen zulasten der Krankenhauskasse abgeschlossen. Diese sogenannten Rückdeckungsversicherungen mussten später mehrfach nach oben angepasst werden, weil der Wechsel in den Ruhestand mehrfach vorgezogen wurde. Da der Krankenhauschef schließlich im Jahr 2011 im Alter von nur 59 Jahren ohne Abstriche an seiner Versorgung aus dem Amt ausschied, waren im Rahmen der Luxus-Regelung schon mal Jahresrechnungen von beispielsweise mehr als 134 000 Euro fällig.

Die Staatsanwaltschaft spricht in diesem Zusammenhang von Betrug in einem besonders schweren Fall und hat einen Gesamtschaden von knapp 2,8 Millionen Euro errechnet. Der ehemalige Krankenhaus-Geschäftsführer muss sich deshalb gemeinsam mit dem früheren Wilhelmshavener Oberbürgermeister Eberhard Menzel und drei weiteren Ratsmitgliedern vor der 2. Großen Strafkammer verantworten.

Seit Anfang des Monats durchleuchtet das Gericht nun durch zahlreiche Zeugenbefragungen den Vorgang. Parallel wurden Unmengen an Akten durchgearbeitet, die teilweise bei Hausdurchsuchungen sichergestellt worden waren. Nächste Woche will das Gericht eine Zwischenbilanz ziehen.

Jürgen Westerhoff