PRESSE

DKG zum Bericht des Bundesrechnungshofes zu Klinikrechnungen

Kliniken sind Opfer beliebiger Prüfverfahren der Krankenkassen

Zur Kritik des Bundesrechnungshofes am Verfahren der Krankenhausrechnungsprüfungen erklärt Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG):

„Die vom Bundesrechnungshof beklagten pauschalen Kürzungen von Krankenhausrechnungen sind in der Tat Realität. Sie sind das Ergebnis eines asymmetrischen Rechts- und Abhängigkeitsverhältnisses der Krankenhäuser gegenüber den Krankenkassen. Dabei sind die Krankenhäuser in einer systematischen Verliererposition. Denn die Krankenkassen können durch die Einleitung von Rechnungsprüfungen Verrechnungen mit laufenden Leistungen der Krankenhäuser beliebig vornehmen. Nicht die Krankenhäuser kaufen sich von Prüfungen frei. Vielmehr handelt es sich um erzwungene Rabattverträge zu Gunsten einzelner Krankenkassen.

Die Sorge des Bundesrechnungshofes, dass auf diese Weise überhöhte Rechnungen ungeprüft bleiben, ist nicht gerechtfertigt. Die Krankenhäuser haben für überhöhte Rechnungen überhaupt keine Spielräume. Der Bundesrechnungshof selbst schreibt in seiner Erklärung: ‚Das Krankenhausentgeltgesetz, der Fallpauschalen-Katalog und sonstige Abrechnungsbestimmungen lassen für die Vergütung von Krankenhausbehandlungen keine Abweichungen zu‘. Auch von einer Reduzierung oder zu wenigen Einzelfallprüfungen kann nicht die Rede sein. Die Krankenhäuser werden in den letzten Jahren von einem massiven Anstieg der Einzelfallprüfungen heimgesucht. Diese haben sich längst von der gesetzlichen Vorgabe, dass nur Auffälligkeiten Prüfungen auslösen, abgekoppelt. Inzwischen ist die Einzelfallprüfung von den Kassen missbräuchlich zu einer einzelfallunabhängigen Systemprüfung umfunktioniert worden. Gegenstand der Prüfverfahren ist in der Regel auch nicht die Qualität der Behandlung und das Wohl des Patienten. Es geht vielmehr um formale Kriterien, wie die Diskussion über absolut ungerechtfertigte Kürzungen in der Behandlung von geriatrischen Patienten und Schlaganfallpatienten im Herbst des vergangenen Jahres gezeigt hat.

Die DKG appelliert an die Koalitionsfraktion, die angekündigte Reform des Prüfverfahrens im Krankenhausbereich schnell anzugehen und dabei insbesondere dem Recht der Krankenkassen auf Verrechnung in Frage gestellter Rechnungen einen Riegel vorzuschieben und zugleich die Einzelfallprüfungen, die das Gesetz vorsieht, so zu konkretisieren und zu begrenzen, dass tatsächlich nur Auffälligkeiten geprüft werden. Zudem muss der MDK in eine von den Krankenkassen unabhängige Prüfinstanz überführt werden.“

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