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Beschreibung
Mikroskopische Differenzierung eines Materials als gefärbte(r) Ausstrich(e) oder als Tupfpräparat(e) eines Organpunktates, gilt für die Gebührenordnungspositionen 32163 bis 32167,
Abrechnungsbestimmung
je Untersuchung
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2024/1, erstellt am 21.12.2023