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Beschreibung
Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 31501 bis 31507 bei sich anschließender Nachbeobachtung
Obligater Leistungsinhalt
Fakultativer Leistungsinhalt
Abrechnungsbestimmung
je vollendete 30 Minuten
Anmerkung
Ab der fünften Leistung im Anschluss an eine Leistung gemäß Abschnitt 31.3.2 wird die Gebührenordnungsposition 31530 mit 68 Punkten bewertet.
Abrechnungsausschlüsse
Leistungen | Kapitel | |
in derselben Sitzung | 01500, 01501 |
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Ja
Gesamt (Punkte) | 77 |
Gesamt (Euro) | 9,19 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2024/1, erstellt am 21.12.2023