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31.1.1Präoperative Gebührenordnungspositionen
  1. Die in Abschnitt 31.1.2 genannten Gebührenordnungspositionen können nur von:berechnet werden.
  2. Die Berechnung einer präoperativen Gebührenordnungsposition des Abschnitts 31.1.2 vor Durchführung einer intravitrealen Medikamenteneingabe nach den Gebührenordnungspositionen 31371, 31372, 31373, 36371, 36372 oder 36373 setzt die Begründung der medizinischen Notwendigkeit zur Operationsvorbereitung im Einzelfall voraus.