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31218Zuschlag zu den Gebührenordnungsposition 31211 bis 31217

Beschreibung

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 31211 bis 31216 bei Simultaneingriffen und zu der Gebührenordnungsposition 31217

Obligater Leistungsinhalt

Abrechnungsbestimmung

je weitere vollendete 15 Minuten Schnitt-Naht-Zeit

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 31218 kann entsprechend Anhang 2, Präambel 2.1, Nr.14 als Zuschlag zu anderen ambulanten Operationen des Abschnitts 31.2 abgerechnet werden.

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Ja

Gesamt (Punkte)730
Gesamt (Euro)87,12