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61.6.1Präambel
  1. Die in diesem Abschnitt genannten Gebührenordnungspositionen sind ausschließlich im Rahmen der Durchführung einer Leistung gemäß der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Erprobung der Transkornealen Elektrostimulation bei Retinopathia Pigmentosa (Erprobungs-Richtlinie „Transkorneale Elektrostimulation bei RP“; TES-RP Erp-RL) berechnungsfähig.
  2. Die Kosten für das OkuStim®-System sind nicht Bestandteil der Leistungen dieses Abschnitts. Diese sind gemäß Abschnitt 60.1.2.2 zusätzlich berechnungsfähig.