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Beschreibung
Zuschlag zur Gebührenordnungsposition 25321 bei Überschreitung der Einzeldosis ≥ 2,5 Gy,
Abrechnungsbestimmung
je Bestrahlungssitzung
Anmerkung
Die Gebührenordnungsposition 25328 ist einmal am Behandlungstag berechnungsfähig, mit besonderer Begründung zweimal.
Berichtspflicht
Ja
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Ja
Gesamt (Punkte) | 480 |
Gesamt (Euro) | 57,28 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2024/1, erstellt am 21.12.2023