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Beschreibung
Zuschlag zur Kostenpauschale 40700 für die Lagerung unter Quarantänebedingungen,
Abrechnungsbestimmung
einmal im Behandlungsfall
Anmerkung
Die Gebührenordnungsposition 40701 ist nur im Falle eines bestätigten labordiagnostischen Befundes, der eine Lagerung unter Quarantänebedingungen erfordert, berechnungsfähig.
Darüber hinaus ist die Gebührenordnungsposition 40701 bis zum Vorliegen eines bestätigten labordiagnostischen Befundes, der eine Lagerung ohne Quarantänebedingungen erlaubt, berechnungsfähig. Die Berechnung setzt in diesem Fall die Angabe einer Begründung voraus.
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Nein
Gesamt (Euro) | 10,00 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2024/1, erstellt am 21.12.2023