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Beschreibung
Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 20373 und 20374 für die Koordination des Arztes mit dem Hörgeräteakustiker innerhalb von 7 Tagen nach Durchführung der Leistung entsprechend der Gebührenordnungsposition 20373 und 20374
Obligater Leistungsinhalt
Abrechnungsbestimmung
einmal am Behandlungstag
Anmerkung
Die Gebührenordnungsposition 20375 ist im Behandlungsfall höchstens zweimal berechnungsfähig.
Wegepauschalen sind im Zusammenhang mit der Gebührenordnungsposition 20375 nicht berechnungsfähig.
Abrechnungsausschlüsse
Leistungen | Kapitel | |
im Behandlungsfall | 09375 |
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Nein
Gesamt (Punkte) | 62 |
Gesamt (Euro) | 7,40 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2024/1, erstellt am 21.12.2023