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36338Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen nach Nrn. 36331 bis 36337

Beschreibung

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 36331 bis 36336 bei Simultaneingriffen und zu der Gebührenordnungsposition 36337

Obligater Leistungsinhalt

Abrechnungsbestimmung

je weitere vollendete 15 Minuten Schnitt-Naht-Zeit

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 36338 kann entsprechend Anhang 2, Präambel 2.1, Nr. 14 als Zuschlag zu anderen belegärztlichen Operationen des Abschnitts 36.2 abgerechnet werden.

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Ja

Gesamt (Punkte)495
Gesamt (Euro)59,07