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25328Zuschlag bei Überschreitung der Einzeldosis ≥ 2,5 Gy bei bösartiger Erkrankung

Beschreibung

Zuschlag zur Gebührenordnungsposition 25321 bei Überschreitung der Einzeldosis ≥ 2,5 Gy,

Abrechnungsbestimmung

je Bestrahlungssitzung

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 25328 ist einmal am Behandlungstag berechnungsfähig, mit besonderer Begründung zweimal.

Berichtspflicht

Ja

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Ja

Gesamt (Punkte)480
Gesamt (Euro)57,28