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25329Zuschlag bei Neugeborenen, Säuglingen, Kleinkindern und Kindern bei bösartiger Erkrankung

Beschreibung

Zuschlag zur Gebührenordnungsposition 25321 für die Bestrahlung von Neugeborenen, Säuglingen, Kleinkindern und Kindern,

Abrechnungsbestimmung

je Bestrahlungssitzung

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 25329 ist einmal am Behandlungstag berechnungsfähig, mit besonderer Begründung zweimal.

Berichtspflicht

Ja

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Ja

Gesamt (Punkte)313
Gesamt (Euro)37,35