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gemäß Abschnitt B der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses und den Regelungen der Anlage 9.2 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) und der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL): III. Besonderer Teil - Programm zur Früherkennung des Zervixkarzinoms des Gemeinsamen Bundesausschusses
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2024/1, erstellt am 21.12.2023