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Beschreibung
Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 31341 bis 31346 bei Simultaneingriffen und zu der Gebührenordnungsposition 31347
Obligater Leistungsinhalt
Abrechnungsbestimmung
je weitere vollendete 15 Minuten Schnitt-Naht-Zeit
Anmerkung
Die Gebührenordnungsposition 31348 kann entsprechend Anhang 2, Präambel 2.1, Nr.14 als Zuschlag zu anderen ambulanten Operationen des Abschnitts 31.2 abgerechnet werden
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Ja
Gesamt (Punkte) | 512 |
Gesamt (Euro) | 61,10 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2024/1, erstellt am 21.12.2023