EBM-Logo
36218Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 36211 bis 36217

Beschreibung

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 36211 bis 36216 bei Simultaneingriffen und zu der Gebührenordnungsposition 36217

Obligater Leistungsinhalt

Abrechnungsbestimmung

je weitere vollendete 15 Minuten Schnitt-Naht-Zeit

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 36218 kann entsprechend Anhang 2, Präambel 2.1, Nr. 14 als Zuschlag zu anderen belegärztlichen Operationen des Abschnitts 36.2 abgerechnet werden.

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Ja

Gesamt (Punkte)454
Gesamt (Euro)54,18