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31328Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 31321 bis 31327

Beschreibung

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 31321 bis 31326 bei Simultaneingriffen und zu der Gebührenordnungsposition 31327

Obligater Leistungsinhalt

Abrechnungsbestimmung

je weitere vollendete 15 Minuten Schnitt-Naht-Zeit

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 31328 kann entsprechend Anhang 2, Präambel 2.1, Nr. 14 als Zuschlag zu anderen ambulanten Operationen des Abschnitts 31.2 abgerechnet werden.

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Ja

Gesamt (Punkte)620
Gesamt (Euro)73,99