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Beschreibung
Vorhaltung der Rufbereitschaft im Notfall
Obligater Leistungsinhalt
Abrechnungsbestimmung
einmal im Kalendervierteljahr je Patient
Anmerkung
Die Gebührenordnungsposition 51010 ist im Laufe eines Kalendervierteljahres nur von einem festzulegenden, koordinierenden Arzt des ASV-Kernteams berechnungsfähig und setzt mindestens einen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt im ASV-Team voraus.
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Nein
Gesamt (Punkte) | 230 |
Gesamt (Euro) | 27,45 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2024/1, erstellt am 21.12.2023