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Gütersloh: Anders als die Bertelsmann Stiftung setzen Wächter auf Wettbewerb

Kartellamt prüft Klinikfusion

Gütersloh (WB). Das Bundeskartellamt wirft einen ganz anderen Blick auf die Krankenhauslandschaft als die Bertelsmann Stiftung. Schließungen und Zusammenschlüsse sieht das Amt weitaus kritischer. Vorabprüfungen wie jene in Gütersloh gehören zum Tagesgeschäft.

Stephan Rechlin

Ob das Städtische Klinikum Gütersloh und das Sankt Elisabeth Hospital fusionieren oder einfach nur enger zusammenarbeiten dürfen, wird derzeit vom Bundeskartellamt geprüft. Anders als die Bertelsmann Stiftung sieht es Fusionen kritischer.
Ob das Städtische Klinikum Gütersloh und das Sankt Elisabeth Hospital fusionieren oder einfach nur enger zusammenarbeiten dürfen, wird derzeit vom Bundeskartellamt geprüft. Anders als die Bertelsmann Stiftung sieht es Fusionen kritischer. Foto: dpa

Es wirkt paradox. Mit ihren Fusionsverhandlungen kommen das Städtische Klinikum Gütersloh und das Sankt Elisabeth Hospital sowohl den Forderungen der Stiftungsexperten als auch der auf Konzentration und Kräftebündelung zielenden Krankenhauspolitik des Landes nach. Doch plötzlich schreitet das Bundeskartellamt ein und droht die Verhandlungen im Keim zu ersticken.

Zwischen den Jahren 2003 und 2018 hat das Kartellamt eigenen Angaben zufolge 295 angemeldete Zusammenschlüsse von Krankenhäusern geprüft. In vielen Fällen fand vor der formellen Anmeldung eine informelle Vorprüfung statt – so wie jetzt in Gütersloh. 251 Zusammenschlüsse wurden danach genehmigt, sieben untersagt. In zwei Fällen wurden die Anmeldungen nach Bedenken des Amtes im Hauptprüfverfahren zurückgenommen.

Kein Preiswettbewerb

Dr. Ralph Langhoff ist beim Bundeskartellamt für die Beschlussabteilung drei zuständig, die Gesundheitswirtschaft. Sie umfasst sowohl die Krankenhäuser als auch Krankenversicherungen, Pharmazie, Medizinprodukt-Hersteller, Medizintechnik und den Chemiesektor. Langhoff: »Unabhängig von ihrer Trägerschaft sind Krankenhäuser unternehmerisch tätig und stehen unterein-ander im Wettbewerb.« Aufgrund enger gesetzlicher Vorgaben existiere jedoch so gut wie kein Preiswettbewerb.

Ziel der Fusionskontrolle sei es darum, den Wettbewerb um die Qualität der Patienten-Versorgung zu erhalten: »Entscheidend dabei ist, dass den Patienten vor Ort hinreichende Auswahlalternativen zur Verfügung stehen.«

Vergleichbare Leistungen

Bei einer geplanten Fusion prüfe die Beschlussabteilung zunächst, ob die Leistungen der Krankenhäuser aus Sicht der Patienten vergleichbar sind. So werde der Markt der Akutkrankenhäuser vom Markt für Rehabilitationseinrichtungen oder Alten- und Pflegeheimen abgegrenzt. Langhoff: »In räumlicher Hinsicht werden nur Krankenhäuser in eine Prüfung einbezogen, die von Patienten auch tatsächlich als Alternative aufgesucht werden.«

So wurden in zwei abgelehnten Fusionen 2018 die Marktabdeckung des neuen Inhabers auf die gesamte Region hin untersucht – in einem Fall Oberholstein, im anderen der Großraum Köln. Auswirkungen habe eine Klinikfusion aber auch auf den Arbeitsmarkt für Ärzte und Pflegekräfte und auf die Möglichkeit von Krankenkassen, besondere Konditionen für ihre Mitglieder auszuhandeln. In allen Aspekten gehe es darum, den Wettbewerb zu erhalten.

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